Sportsbar mit Wettannahme soll ins Rathaus-Center einziehen
Eigentümer Manfred Kluth hat eine Bauvoranfrage gestellt — und einen Betreiber an der Hand. Anfang 2017 soll eröffnet werden.
Hilden. Vor fünf Jahren hat die Stadt den Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz für 1,3 Millionen Euro zu Hildens neuer Mitte umgestaltet. Vereine feiern mittlerweile gern auf dem attraktiven Platz. Unternehmer Manfred Kluth wollte ihn beleben. Er sicherte sich die Sondernutzung („Ich habe mehr als100 000 Euro für gastronomische Voraussetzungen investiert“), nachdem er ein Ladenlokal im Rathauscenter (ehemals Schneeloch) erworben hatte.
Geplant war ein Restaurant mit Außengastronomie auf dem Ellen-Wiederhold-Platz. Bis zu 1,5 Millionen Euro wollte der Unternehmer nach eigenen Angaben in das Projekt investieren. Doch daraus wurde nichts. Obwohl der Platz schön sei, hätten alle Interessenten für ein Restaurant abgewunken — „weil das Rathauscenter so heruntergekommen ist“. Kluth will das ändern und investieren, stößt damit bei den anderen rund 16 Miteigentümern auf wenig Gegenliebe: „Die haben kein Geld.“
Jetzt will Kluth in seinem Ladenlokal eine Spielhalle, ein Wettbüro oder ein Casino einrichten. Auf einem Zettel am Ladenlokal werden dafür Mitarbeiter gesucht. „Die Bauvoranfrage ist durch“, sagt der Unternehmer: „Es sind nur einige Änderungen nötig.“ Er habe einen professionellen Betreiber an der Hand. Der wolle voraussichtlich Anfang 2017 eröffnen. Das Kellergeschoss ist 800 Quadratmeter, das Erdgeschoss rund 500 Quadratmeter groß. Es gebe einen Zugang zur Rathaus-Tiefgarage und genügend Fluchtwege. „Wenn anderes nicht geht, dann eben so was“, ist Kluths Devise: „Alles, was gesetzlich möglich ist und den Leerstand vermeidet.“
Vor rund fünf Jahren habe er die Immobilie erworben. „Ich habe keine Unterstützung von der Wirtschaftsförderung oder dem Stadtmarketing bekommen“, beklagt sich der Unternehmer: „Es gab nicht eine Anfrage.“ Baudezernentin Rita Hoff will zu dem konkreten Fall nichts sagen.
Das Rathaus-Center liege in einem sogenannten Kerngebiet, erläutert sie. „Dort sind Spielhallen grundsätzlich zulässig, nach dem gültigen Bebauungsplan sind Vergnügungsstätten dort allerdings baurechtlich ausgeschlossen.“ Das Ordnungsrecht unterscheidet zwischen einer Wettannahme (Lotto-Toto) und einem Wettbüro, wo an Bildschirmen die Rennen verfolgt werden können. Ein Wettbüro ist eine Vergnügungsstätte. Die ist am Ellen-Wiederhold-Platz ausgeschlossen.