Stadt macht die Kita-Vergabe transparenter
Kriterien für die Vergabe gelten ab 1. August. Das hat das Oberverwaltungsgericht beschlossen.
Hilden. In vielen Städten im Kreis fehlen Betreuungsplätze für Kinder, auch in Hilden. Bekommt unser Kind einen Betreuungsplatz? Das ist für viele Eltern die bange Frage. Und sie beschäftigt inzwischen auch die Gerichte. Richter haben genau hingeschaut, wie die begehrten Kita-Plätze vergeben werden: Wählt die Leitung der Einrichtung die Kinder aus? Nach welchen Kriterien: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Vitamin B? Haben arbeitende Eltern Vorrang? Konsequenz: Die Stadt Münster hat mit ihrem Verfahren gerade Schiffbruch erlitten — und das bereits zum zweiten Mal. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Kommune im Januar verpflichtet sicherzustellen, dass alle Kita-Plätze in einem einheitlichen und transparenten Verfahren vergeben werden müssen. Die Entscheidung, ob ein Kind einen Kita-Platz erhält oder eben nicht, darf nicht alleine bei den Kita-Leitungen liegen.
Deshalb hat die Stadt Hilden jetzt einheitliche Auswahlkriterien für die Vergabe von Kita-Plätzen in städtische Einrichtungen festgelegt. „Wir müssen uns absichern, dass wir rechtssicher handeln“, erläutert Ulrich Brakemeier, Leiter des Amts für Schule, Jugend und Sport: „Wir sind nicht glücklich über das Urteil, weil pädagogische Gründe keine Rolle spielen.“ Festgelegt hat die Kriterien der Rat der Kindertageseinrichtungen. Er besteht aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. So sieht es das Kinderbildungsgesetz vor. Die einheitlichen Auswahlkriterien gelten ab 1. August. Freie Träger seien an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster zunächst nicht gebunden — sollten ihn jedoch beherzigen. „Wir fänden eine stadteinheitliche Lösung gut“, sagt Brakemeier.
Und so sehen die einheitlichen Auswahlkriterien für die städtischen Kitas aus. Vorrang haben Kinder, deren Wohl gefährdet ist (das muss das Jugendamt feststellen) oder die sich einer persönlichen Notlage befinden und deshalb einen Kita-Platz brauchen. Ebenso Kinder, die im folgenden Jahr schulpflichtig werden und noch keine Kita besuchen. Ältere Kinder haben grundsätzlich Vorrang. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Für alle anderen Kinder gelten folgende Kriterien: Gehen Mütter und/oder Väter arbeiten? Geringfügig, halbtags oder ganztags? Sind sie alleinerziehend? Besucht bereits ein Geschwisterkind die Kita? Für diese Kriterien gibt es ein Punktesystem. „Die individuellen Auswahlkriterien werden je Kind auf einem Auswertungsbogen festgehalten“, erläutert Brakemeier: „Die endgültige Platzvergabe erfolgt durch eine „Vergabe-Kommission.“ Sie setzt sich aus den Leitungen der städtischen Kitas, Fachberatern der Stadt sowie den Teamleitungen der Kitas und der Tagespflege zusammen. Die vereinbarte Betreuungszeit gelte grundsätzlich für ein Kindergartenjahr. Der Auswertungsbogen der Kinder wird archiviert. Beim Wechsel zu einer anderen städtischen Kita wird der Betreuungsplatz nach den genannten Kriterien vergeben.
In Hilden stehen aktuell 59 Plätze (in Kitas und der Tagespflege) für Kinder unter drei Jahren sowie 1447 Kita-Plätze für Drei- bis Sechsjährige zur Verfügung. Sie werden seit Mai 2016 über das Eltern-Portal „Little Bird“ vergeben — einheitlich jeweils zum 1. Februar, erläutert Andrea Funke, Sachgebietsleiterin Kindertageseinrichtungen/Schulen. Für das Jugendamt ist Little Bird ein Erfolg. Die Plattform vereinfache Suche, Verwaltung und Vergabe von Betreuungsplätzen. In nur wenigen Schritten fänden Eltern einen freien Platz in einer der 28 Kitas oder 65 Tagespflegen. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass in Hilden Betreuungsplätze fehlen.
Aktuell sind 76 Drei- bis Sechsjährige nicht versorgt, bestätigt Jugendamtsleiter Ulrich Brakemeier. Zum 1. August gehen drei Wald- und Erlebnisgruppen an den Start mit 45 zusätzlichen Plätzen: „Wir hoffen, dass das klappt.“ Klagen von Eltern mit unversorgten Kindern drohten augenblicklich nicht: „Wir sind mit den Eltern im Dialog.“ Dazu suchen 47 Kinder zwischen null und drei Jahren einen Betreuungsplatz. Das Amt versucht, Tageseltern zu vermitteln.