Stadtwerke Haan senken Gaspreise

Der Arbeitspreis sinkt in allen Tarifgruppen um 0,4165 Cent je Kilowattstunde.

Foto: Ralph Metzrath

Haan. Die Stadtwerke Haan senken zum 1. Februar ihre Gaspreise. Das teilte Geschäftsführer Stefan Chemelli gestern mit.

Was ändert sich für die Kunden der Haaner Stadtwerke? Der Arbeitspreis sinkt in allen Tarifgruppen um 0,4165 Cent auf 5,8619 Cent pro Kilowattstunde.

Wie hoch ist die Ersparnis? Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer Verbrauchsmenge von 23 000 Kilowattstunden im Vollversorgungstarif sinken die Kosten um 5,9 Prozent oder um 95,80 Euro pro Jahr, rechnet Chemelli vor.

Was rät die Verbraucherzentrale Kunden, die wechseln wollen? Die Gaspreissenkung gibt Kunden der Haaner Stadtwerke die Gelegenheit zu einem Sonderkündigungsrecht. Sie können bis zum 1. Februar kommenden Jahres zu einem anderen Anbieter wechseln — was aber bei einer Preissenkung eher ungewöhnlich wäre. Kunden, die sich hingegen von einem vermeintlich teureren Anbieter verabschieden wollen, rät Energieexperte Peter Blenkers von der Verbraucherzentrale Düsseldorf zu einem gründlichen Preisvergleich.

Worauf sollten Verbraucher achten? Gas werde an Privathaushalte meist zu Sondertarifen abgegeben, die ganz eigene Kündigungsfristen haben. Sie kann der Verbraucher in seinem Vertrag nachlesen. Die Verbrauchsmenge von 23 000 Kilowattstunden hält Energieexperte Blenkers für zu hoch angesetzt, „wir rechnen eher mit 20 000 Kilowattstunden“, erläutert er.

Am besten sei es, mit den Verbrauchswerten der vergangenen Jahre Preisvergleiche über das Internet-Portal Verivox anzustellen. Wer nicht auf eigene Faust recherchieren will, kann sich von der Verbraucherberatung unterstützen lassen. Eine solche Beratung kostet neun Euro. Beim Abschluss neuer Versorgungsverträge gelte, dass sich die Kunden „nicht zu lange binden sollten“, erklärt Blenkers. 24 Monate seien bereits zu lang.

Müssen die Kunden etwas tun, um in den Genuss des neuen Gas-Tarifs zu kommen? Nein, die Umstellung erfolgt automatisch. Die Zählerstände werden im Rahmen der Preissenkung nicht abgelesen. Wer eine verbrauchsscharfe Abrechnung will, muss seine Zählerstände per 1. Februar bis zum 17. Februar den Stadtwerken mitteilen. Erfolgt keine Nachricht, wird der Verbrauch bis zum Zeitpunkt der Tarifumstellung geschätzt.