Statiker hat Sicherung abgenommen

Nach dem Abriss der alten Bäckerei Look dürfen die Nachbarn in der Eisengasse 1 in Hilden wieder ihren Garten betreten.

Foto: Schmidt

Hilden. Die ehemalige Bäckerei Look in der Altstadt (Schwanenstraße 16) ist kein Denkmal, liegt aber in einem Denkmalbereich. Deshalb sollte das Vorderhaus mit Fassade zur Straße sowie die beiden Seiten stehen bleiben. „Bei den Abbrucharbeiten stellte sich heraus, dass das ganze Vorderhaus akut einsturzgefährdet war“, sagt der beauftragte Unternehmer Hans Blank. Deshalb wurden die Vorderfront und eine Seitenwand aus Sicherheitsgründen niedergelegt. Mit Absicht, vermuten böse Zungen. Wir haben nachgefragt, wie es jetzt weiter geht.

Erich Frauenkron, Nachbar

Eine Wand steht noch. „Ein Statiker hat Sicherungsmaßnahmen berechnet und die Ausführung abgenommen“, berichtet Karin Herzfeld, Denkmalbeauftragte der Stadt: „Das wissen wir seit Mittwochabend. Die Nachbarn in der Eisengasse 1 dürfen jetzt wieder ihren Garten betreten. Das mussten wir aus Sicherheitsgründen untersagen.“

Darüber freut sich Nachbar Erich Frauenkron: „Wir waren die Leidtragenden. Dieser Zustand war nicht akzeptabel.“ Das Fachwerkhaus Eisengasse 1 gehört der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Hilden WGH. Geschäftsführer Andre von Kielpinski-Manteuffel ist wegen der Baustelle nebenan regelmäßig vor Ort. Hat die Bauaufsicht versagt, hakt die Bürgeraktion politisch nach. Das weist Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt entschieden zurück. Die Baugenehmigung enthalte Auflagen. Danach darf nur ein Fachunternehmen beauftragt werden. Und die Standsicherheit müsse auch während der Abbrucharbeiten gewährleistet sein. Verantwortlich seien Bauleiter und das Abbruchunternehmen. Kontrollen während der Arbeiten sehe das Gesetz nicht vor. „Da es sich um einen erfahrenen Betrieb aus der Region handelt, war von einer sachgemäßen Ausführung auszugehen“, sagt Danscheidt. Der Einsturz zeige jedoch, dass die Auflagen offensichtlich nicht eingehalten wurden. Den Schaden hat der Bauherr. Denn die Stadt besteht darauf, dass nur so wie genehmigt gebaut wird. „Der Bauherr muss neue Baupläne einreichen“, sagt Karin Herzfeld: „Er muss die Vorderfront und die beiden Seitenwände wieder aufbauen und fehlende Elemente durch neue ersetzen.“

Erst wenn diese Pläne genehmigt sind, kann es weitergehen. Das wird aber noch in diesem Jahr der Fall sein, glaubt die Sachgebietsleiterin der Bauaufsicht: „Wir erwarten jetzt keine großen Probleme mehr.“ Denn der Eigentümer versichert, dass er allen Auflagen nachkommen will: „Wir sind seit 40 Jahren in Hilden als Familie ansässig. Wir sind uns über die Bedeutung unseres historischen Stadtkerns sehr bewusst und werden das neue Gebäude in enger Abstimmung mit der Stadt Hilden in gleicher Kubatur wieder aufbauen.“ Im Vorderhaus sind im Obergeschoss eine Wohnung, im Erdgeschoss eine Gewerbeeinheit vorgesehen. Das ist in einem sogenannten „Kerngebiet“ vorgeschrieben. Im hinteren Teil des Geländes sind drei Stadthäuser geplant.