Hilden Umwelthilfe fordert Fahrradstraßen
Hilden. · Die Stadt Hilden soll während der Corona-Pandemie aus Kfz-Fahrspuren provisorische Radwege machen und innerorts Tempo 30 einführen, fordert der Verband. Darüber berät die Politik im Stadtentwicklungsausschuss am 27. Mai.
Für die einen ist die Deutsche Umwelthilfe ein rotes Tuch, ein schlimmer Abmahnverein, für andere ein „David“, der Regierungen in Stadt und Land Beine gemacht und das Fürchten gelehrt hat. Fakt ist: Mit ihren Klagen hat die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich die Einhaltung von geltenden Luftreinhalte- und Kfz-Abgasvorschriften erzwungen. Oder die Einführung von Umweltspuren wie in Düsseldorf, um ein Diesel-Fahrverbot zu vermeiden.
Jetzt hat Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch einen Bürgerantrag bei der Stadt Hilden eingereicht. Er beantragt, dass die Kommune während der Dauer der Corona-Krise nach dem Beispiel von Bogota oder Berlin Straßen zu provisorischen Fahrradstraßen umbaut (etwa mit Verkehrshütchen) und innerorts die Geschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt. „Gerade jetzt sei es wichtiger denn je, dass Fahrradfahrer und Fußgänger sich sicher durch unsere Städte bewegen können“, begründet Resch. Innerhalb weniger Tage könnten Fahrspuren für Autos in Radwege umgewandelt werden, durch simple Markierungen auf der Straße. Städte könnten das nach der Straßenverkehrsordnung „schnell und unkompliziert, ohne Nachweis besonderer Voraussetzungen, anordnen.“ Dieser Antrag ist in vielen Städten gestellt worden. Der NRW-Städte- und Gemeindebund geht dennoch davon aus, dass er zulässig sei und behandelt werden müsse.
Was die Deutsche Umwelthilfe fordert, geht nur auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in einer Richtung. Die einzige vierspurige Straße in Hilden sei die Berliner Straße, erläutert die Verwaltung: „Alle anderen Straßen, auch die Landes- und Bundesstraßen, sind in Hilden lediglich zweispurig.“ Damit fehle schlicht die Verkehrsfläche, um so genannte Pop-up-Radwege (die plötzlich auftauchen) in Hilden zu realisieren. Das ist übrigens auch eine Forderung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).
Für die flächendeckende Anordnung von Tempo 30 in ganz Hilden fehle die gesetzliche Grundlage, erläutert die Verwaltung. Die Straßenverkehrsbehörde könne in Abstimmung mit der Politik Tempo 30 vor Kitas, Schulen, Alten- oder Krankenhäusern anordnen, aber nicht „stadtweit (...) als Regelgeschwindigkeit innerorts einführen“. Politik und Verwaltung erarbeiten derzeit ein Mobilitätskonzept für Hilden. Das werde langfristig für eine sichere und umweltfreundliche Verkehrssituation in der Stadt sorgen, ist sich Bürgermeisterin Birgit Alkenings sicher. Die von der Deutschen Umwelthilfe vorgeschlagenen Maßnahmen seien dagegen entweder nur kurzfristig oder aber nicht zulässig.
Stadtentwicklungsausschuss darf eine Entscheidung treffen
Die Stadtverordneten müssen über den Antrag der Deutschen Umwelthilfe entscheiden. Nach der Zuständigkeitsordnung ist dazu der Stadtentwicklungsausschuss (Beratung am Mittwoch, 27. Mai, ab 17 Uhr im Bürgertreff an der Lortzingstraße 1) befugt. Seine Entscheidung ist dem Hauptausschuss mitzuteilen. Er kann, wenn er anderer Auffassung ist, die Angelegenheit zur erneuten Beratung an den Fachausschuss zurückverweisen. Die vom Fachausschuss dann getroffene Entscheidung sei dann endgültig (Paragraf 9 Hauptsatzung), erläutert die Verwaltung den Ablauf.