Wasserschaden in Kita: Böse Überraschung im Boden

Gutachter untersuchen Umfang des Wasserschadens in der Kindertagesstätte St. Jacobus an der Heiligenstraße.

Hilden. „Wir gehen davon aus, dass der Betrieb im neuen Jahr ungestört weitergeht“, sagt Franz Keusch, Geschäftsführer des Caritas-Kreisverbandes. Der ist als Träger für die Kindertageseinrichtung St. Jacobus an der Heiligenstraße 40a verantwortlich. Dort ermitteln derzeit Gutachter, wie der durch einen Bruch im Regenwasserkanal unter dem rund 40 Jahre alten Gebäude entstandene Wasserschaden beseitigt werden kann. Entdeckt wurde der Schaden bei Umbauarbeiten in der Kindertagesstätte, um dort weitere Kinder unter drei Jahren aufnehmen zu können.

Als die mit dem Ausbau beauftragten Bauarbeiter die Bodenfliesen im Bereich der Toiletten entfernt hatten, bemerkten sie den Schaden. Der hatte inzwischen die Holzkonstruktion in den Wänden und die Fundamente des Gebäudes angegriffen. Die genaue Schadenshöhe steht noch nicht fest. Gerechnet wird mit einer Summe von mehr als 230 000 Euro. Das Geld muss vom Caritasverband aufgebracht werden. Denn von der katholischen Kirche, der das Grundstück und das Gebäude gehören, ist angesichts der Haushaltslage kein Zuschuss zu erwarten.

„Wir sehen aber auch die Stadt in der Pflicht“, sagt Keusch. Die ist dieser Pflicht bereits nachgekommen: Der Stadtrat hat einstimmig die Bereitstellung eines zweckgebundenen Zuschusses von maximal 172 800 Euro beschlossen. Möglicherweise wird auch über die Gebäudeversicherung ein Teil der Kosten erstattet. Die diesbezüglichen Verhandlungen laufen noch.

Zur finanziellen Unterstützung hatte sich die Stadt bereits im Jahr 2008 verpflichtet. Seinerzeit übernahm die Caritas die Trägerschaft von der katholischen Pfarrgemeinde St. Jacobus. Im Übernahmevertrag steht, dass die Stadt dringende Maßnahmen zur Substanzerhaltung bezuschusst. Dieser Klausel hatte die Stadt zugestimmt, weil sie ohne das Einspringen der Caritas die Kindertagesstätte mit ihren 90 Plätzen in vier Gruppen selbst als Träger hätte übernehmen müssen. Eine Alternative dazu wäre nur die Schließung der Einrichtung gewesen, was sich die Stadt aber nicht erlauben kann, wenn sie dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz nachkommen möchte.