Weiterhin dunkel am Sandbach

Der Tiefbauamtsleiter Guido Mering sagt, es seien keine Laternen vergessen worden. Er nimmt Bezug auf den alten Ratsbeschluss.

Foto: Ralf Geraedts

Haan. Der Weg durch das neu gestaltete Sandbachtal zwischen Schillerstraße und Brücke Neustraße bleibt dunkel. Vorerst zumindest. Tiefbauamtsleiter Guido Mering stellte klar, dass die Stadt keinesfalls „Laternen vergessen“ habe, wie das Robert Schmücker, Anwohner der Talstraße und häufiger Nutzer des Weges in die Stadt, jüngst vermutet hatte. Mering sagte, es sei bewusst auf neue Laternen verzichtet worden. Basis sei ein alter Ratsbeschluss.

Tatsächlich besteht eine beleuchtete Wege-Verbindung zwischen der Talstraße und der Schillerstraße. Sie führt vom beleuchteten alten Wegstück ab der Talstraße am Bach entlang über die beleuchtete Treppenanlage zur Talstraße hoch, quert dann über die Brücke Neustraße das Sandbachtal und biegt gleich hinter der Brücke auf einen asphaltierten und beleuchteten Fußweg zur Schillerstraße hin ab.

Diese Regelung habe schon 1992 bestanden, weiß Mering. Und er erinnert an einen Ratsbeschluss aus dem Jahre 1997, nach dem Wege durch Grünanlagen nicht beleuchtet werden, wenn es beleuchtete Alternativen gibt. Dass Ausnahmen durchaus möglich sind, zeigt ein Vorstoß von Anwohnern des Wohngebietes Heideweg.

Von dort aus führt ein Weg zum Tenger, am Tennisplatz vorbei und über die Borsigstraße in Richtung Grundschule Unterhaan an der Steinkulle. Eltern regten an, diesen unbeleuchteten Weg mit Laternen auszurüsten. Was nach einem politischen Beschluss auch geschah — obwohl alternativ der Schulweg an der beleuchteten Ohligser Straße entlang möglich gewesen wäre.

Zurück zum Sandbachtal. Wenn die Politik den Weg am freigelegten Sandbach entlang beleuchtet haben möchte, könnte sie das also beschließen. Aber ein solcher Vorstoß könnte augenblicklich verfrüht sein. Denn der Talabschnitt ist enthalten im Plangebiet für das Innenstadtkonzept. Dafür müssen noch zahlreiche Fragen — auch zusammen mit Bürgern — beantwortet werden. Denkbar wäre zum Beispiel ein Spielplatz oder ein „Chill out“-Platz oder etwas mit Wasser.

Laternen, die im Zuge des Wegeausbaus aufgestellt worden wären, hätten dann im Zweifel Planungen im Weg gestanden. Oder wären zu stark oder zu schwach oder zu niedrig für die geplante Nutzung gewesen. Guido Mering rechtfertigt die Entscheidung seines Amtes auch damit, der Stadtrat habe seinen 20 Jahre alten Beschluss nicht aufgehoben. Insofern sei er weiter bindend. Inzwischen wären die Stadtwerke Haan als Eigentümerin der Straßenbeleuchtung für Licht an öffentlichen Wegen zuständig.

Ein Aspekt, der 1997 zum Ratsbeschluss führte, waren gewiss die Energiekosten. Durch die Fortentwicklung der LED-Technik sind die Verbrauchskosten kaum noch der Rede wert (siehe Infokasten).