Haan Wer bezahlt für eine neue Straße?
Haan. · Die Diskussion über die Beteiligung von Anwohnern am Straßenausbau geht in Haan weiter.
Sechs Wochen ist es her, seit der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen die Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ initiiert hat. Der Erfolg war enorm. Mittlerweile ist mit 140 000 Unterschriften mehr als das Doppelte der erforderlichen Unterstützer zusammengekommen. „Trotzdem müssen wir weiter Druck auf die Politik ausüben. Die Mehrheit im Landtag Nordrhein-Westfalen steht (noch) nicht auf unserer Seite“, teilte der Bund der Steuerzahler mit und kündigt eine Fortsetzung der Initiative Anfang Januar an.
Haaner Politiker uneins über Straßenbaubeiträge
Die Ausbaubeiträge nach dem Kommunal-Abgabengesetz sind auch bei den Haushaltsplan-Beratungen in Haan Thema gewesen. Die SPD-Fraktion beantragte, die Straßenausbaubeiträge für alle Maßnahmen, die ab dem Jahr 2018 begonnen wurden, bis auf weiteres auszusetzen. Und die WLH-Fraktion strebte an, dass zumindest die vor gut einem Jahr beschlossene Veränderung der Ausbaubeitragssatzung zurückgenommen und damit die frühere Regelung wieder in Kraft gesetzt würde.
Beide Vorstöße fanden keine Mehrheit. Aber: Im kommenden Jahr will die Politik noch einmal über das Thema beraten. Rainer Wetterau (CDU) wies darauf hin, dass für 2019 keine Straßenausbaumaßnahmen vorgesehen seien und daher Zeit bestehe, das Beitragsthema bei den Etatberatungen für 2020 zu behandeln. Meike Lukat (WLH) betonte aber, sie werde den Antrag ihrer Fraktion nicht zurückziehen, weil geringere Einnahmen durch die Entlastung der Bürger ja in der Finanzplanung berücksichtigt werden müssten. Und Wetterau bedachte die Ratsdame mit dem Zwischenruf, das sei „ja Rechtsbeugung“. Sie wolle diese Praxis prüfen lassen.
Michael Ruppert (FDP) konnte sich einen Auftrag an die Verwaltung vorstellen, eine neue Satzung zu entwickeln. Ihm hielt Meike Lukat entgegen, dass es eine ausgearbeitete Satzung seit 1993 gebe. Die würde wieder in Kraft treten, wenn der Stadtrat die zuletzt beschlossene Satzungsänderung rückgängig mache und damit Bürger entlaste. Eine entsprechende Auskunft hatte Stadtrechtsrat Michael Rennert Anfang Dezember noch im Haupt- und Finanzausschuss gegeben.
2017 hatte die Stadt Haan die eigenen Anteile gesenkt
Im Sommer 2017 hatte der Stadtrat neue Sätze beschlossen, nach denen Anlieger an den Ausbaukosten beteiligt werden. Dabei war die kommunale Seite der Abgabe gesenkt, und der private Teil erhöht worden. Auf Anliegerstraßen zum Beispiel mussten Bürger nach der alten Satzung 50 Prozent der Fahrbahn- und 60 Prozent der Gehwegkosten tragen. Der neue Satz wurde auf 80 Prozent erhöht. Bei Haupterschließungsstraßen stieg der Bürgeranteil je nach Bauteil von 30 bis 50 Prozent auf 45 bis 65 Prozent, bei Hauptverkehrsstraßen von zehn bis 50 auf 30 bis 65 Prozent, bei Hauptgeschäftsstraßen von 40 bis 60 auf 65 bis 80 Prozent. Wirtschaftswege wurden früher komplett öffentlich finanziert, nach der neuen Satzung zu 60 Prozent von Bürgern. Mit diesen Gebührensätzen steht Haan kreisweit an der Spitze. Nach Paragraph 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sollen die Gemeinden bei den öffentlichen Straßen Beiträge erheben. Nach dem Haushaltsrecht sind diese hierzu jedoch verpflichtet, um die Investitionsaufwendungen durch spezielle Entgelte so weit wie möglich zu refinanzieren. Die Höhe des festzusetzenden Ausbaubeitrags muss sich nach den Vorteilen beurteilen, die den Anliegern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme geboten werden. Diese sind prozentual festzusetzen. Hierbei muss die Straßenbaubeitragssatzung zwingend die Anlieger- und Gemeindeanteile nach Straßenarten und innerhalb dieser nach Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehweg) staffeln.