Urteil im Prozess in Haan gefallen Totschläger muss 14 Jahre ins Gefängnis
Haan · Der Prozess wegen zweifachen Totschlags gegen einen 46-Jährigen, der im April 2021 an der Alleestraße mit einem Messer auf die ehemalige Lebensgefährtin und deren Mutter eingestochen hatte, ging am Montag mit dem Urteil zu Ende.
Am Ende ging es nur noch um eines: Wird der Mann, der im April 2021 seine ehemalige Lebensgefährtin (64) und deren Mutter (84) mit einem Messer attackiert und tödlich verletzt hatte, in die Entziehungsanstalt eingewiesen? So zumindest hatte es der Verteidiger des Angeklagten zuvor in seinem Plädoyer gefordert. Dem schloss sich die Kammer nicht an, sie verurteilte den gebürtigen Polen zu 14 Jahren Haft.
Mit der Einweisung in eine Entziehungsanstalt hätte das Gericht die Türe zur „Halbstrafe“ geöffnet, also zu einer möglichen Haftentlassung nach der Hälfte der verhängten Strafe. Dazu kam es am Ende trotz der erheblichen Alkoholisierung des Angeklagten nicht. Dass den wegen zweifachen Totschlags angeklagten Haaner eine hohe Haftstrafe erwarten würde, war bereits klar, nachdem die psychiatrische Gutachterin dessen Schuldfähigkeit festgestellt hatte.
Der Verurteilte trägt die volle Verantwortung für die Taten
Bereits im Prozessverlauf hatte die Sachverständige versucht, sich dem Angeklagten und seinen Motiven zu nähern. Fest stand nach deren Expertise vor allem eines: Der 46-Jährige trägt die volle Verantwortung für seine Taten – trotz der vier Promille, die mittels Alkoholtest kurz danach bei ihm festgestellt worden waren. Der Mann sei Gewohnheitstrinker, er habe die Gewalttat zuvor angekündigt und geplant gehandelt. Alles sei strukturiert abgelaufen, er sei danach in den Bus nach Hilden gestiegen und habe später im Polizeigewahrsam noch Unterschriften leisten können. All das waren aus Sicht der Gutachterin deutliche Hinweise darauf, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen sei.
Das hatte auch die Staatsanwältin so gesehen, sie hatte in ihrem Plädoyer 14 Jahre und sechs Monate Haft wegen zweifachen Totschlags gefordert. Sogar eine Anklage wegen Mordes habe „in der Luft gelegen“ und sei nur deshalb nicht zustande gekommen, weil man weder Heimtücke habe nachweisen können, noch die Wehrlosigkeit der Opfer. Andernfalls hätte man wohl über eine lebenslange Haftstrafe gesprochen, möglicherweise auch noch mit besonderer Schwere der Schuld.
Zuvor hatte es herzzerreißende Szenen im Gerichtssaal gegeben. Eine der Töchter des 64-jährigen Opfers hatte unter Tränen geschildert, wie sich das Leben nach dem gewaltsamen Tod von Mutter und Großmutter verändert habe. Noch immer spreche sie mit ihrer Schwester ständig über die beiden Frauen, die im Alltag so sehr fehlen würden. Sie selbst habe sich monatelang in der Psychiatrie behandeln lassen müssen, nachdem sie ihre Mutter und die Großmutter nach der Tat in deren Wohnung aufgefunden habe. Sie habe Angst vor jedem Tag und vor der Zukunft gehabt, noch immer leide sie unter Panikattacken und müsse psychologisch betreut werden. Auch ihr Lebensgefährte saß schwer atmend im Saal – er hatte noch vergeblich versucht, die 64-Jährige wiederzubeleben.
Dass der Angeklagte mit dem Beziehungsabbruch nicht klargekommen sei, war kein Geheimnis inmitten der Familie, die ihn bis dahin wohlwollend aufgenommen hatte. Die Ex-Partnerin soll ihm eine Wohnung im Nachbarhaus besorgt und ihm dabei geholfen haben, seine Schulden zu tilgen. Seine Alkoholsucht soll irgendwann zur Trennung geführt haben. Er soll seine Lebensgefährtin danach gestalkt und mit Handynachrichten terrorisiert haben. Dazu soll er mit Selbstmord gedroht und in Richtung der 64-Jährigen gesagt haben, dass er sie „abstechen“ werde. Niemand habe jedoch geglaubt, dass der Mann es ernst meinen könnte. Dass er sich Ähnliches zuvor schon in einer anderen Beziehung hatte zuschulden kommen lassen, war erst im Gerichtsprozess zum Bestandteil der Beweisaufnahme geworden.