Herr Schuster darf nicht füttern
Der Rechtsanwalt aus Langenfeld, der gegen die Stadt geklagt hat, verliert vor Gericht: Das Füttern von Tauben bleibt verboten.
Langenfeld. Der Rummel um seine Person war im höchst unangenehm. Doch am Mittwoch konnte sich Joachim Schuster aus Langenfeld der Aufmerksamkeit nicht entziehen.
Bürger aus Düsseldorf, Langenfeld und anderen Städten des Kreises Mettmann waren ins Gebäude des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gekommen.
Sie alle wollten dabei sein, wenn das Gericht darüber entscheidet, ob Schuster in den Wintermonaten Tauben füttern darf. Die Stadt Langenfeld hat ihm dies verboten. Dagegen hatte Schuster Klage eingereicht.
„Hier geht es um unsere Mitgeschöpfe“, sagte Schuster vor Beginn der Verhandlung. „Es sind religiöse und ethische Gründe, die mich dazu zwingen, die Tiere vor dem Hungertod im Winter zu retten.“ Er gehöre zwar keiner Kirche an. „Aber bei dem Rechtsstreit geht es um das Leben der Kreatur, die wir zu schützen haben.“
Einen Aktenordner voll mit Zeitungsartikeln hat er zur Verhandlung mitgebracht. „Schauen sie doch mal hier“, sagt er und zeigt auf einen Bericht über Papst Johannes-Paul II. „Über ihm schwebt eine Taube. Es ist ein urchristliches Symbol. Und wir wollen die Tauben sterben lassen, weil sie nicht gefüttert werden dürfen?“, sagt er erregt.
Dabei hat der 70-Jährige noch versucht, sich außergerichtlich mit der Stadt zu einigen. Im Januar hatte er die Tiere auf einem Platz gefüttert. Dort hat Schuster, selbst Rechtsanwalt, seine Kanzlei — direkt gegenüber vom Rathaus. Ordnungsamtsmitarbeiter sprachen ihn an und verboten ihm das Füttern.
Daraufhin schrieb Schuster einen Brief an den Bürgermeister von Langenfeld und beantragte eine Ausnahmegenehmigung, die Tauben in den Wintermonaten füttern zu dürfen. Dies wurde aber abgelehnt.
Es sind aber nicht nur religiöse Gründe, die Schuster gegen die Kommune vorgehen lässt. „Ich kann auch nicht verstehen, warum Unterschiede zwischen Wildvögeln und Tauben gemacht werden.
Erstere dürfen und sollen sogar in den Wintermonaten gefüttert werden. Bei Tauben schreit jeder gleich auf, weil sie einen schlechten Ruf haben.“ Zudem findet Schuster das Fütterungsverbot unsinnig, „weil es ja die Stadt war, die mit der Begrünung des Rathausdaches die Tauben erst angelockt hat.“
Richter Stefan Korfmacher argumentierte dagegen: Er könne die religiösen Gründe Schusters verstehen, „aber erstens dient das Dach nicht dazu, Tauben anzulocken, vielmehr wollte die Stadt so etwas für das Klima tun. Zweitens ist das Fütterungsverbot vernünftig, damit die Zahl der Tiere in einem verträglichen Maß bleibt“, sagte er.
Unterschiede zwischen Wildvögeln und Tauben zu machen, sei ebenfalls nachvollziehbar, „weil Tauben sich in der Regel von Essensresten ernähren und diese auch im Winter finden, Wildvögel aber von Körnern, die bei Schnee und Eis rar sind.“
So entschied der Richter mit seinem Urteil, dass das Taubenfütterungsverbot der Stadt rechtsmäßig ist, ebenso die Entscheidung, Schuster keine Ausnahmegenehmigung für die Wintermonate zu erteilen.
„Dies würde zur Folge haben, dass es jedem, der religiöse Gründe vorträgt, ebenfalls erlaubt werden müsste, die Tiere füttern zu dürfen. Und das führte die gesamte Verordnung der Stadt ad absurdum.“
Aber einen Tipp gab der Richter dem Taubenfreund mit auf den Weg: „Wenn sie das nächste Mal die Tiere füttern und sie von den Ordnungsamtsmitarbeitern angesprochen werden, dann sagen sie doch, dass sie Wildvögel füttern. Das zieht dann auch keine Konsequenzen nach sich.“
Schuster kann mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts leben. Ihm sei sogar „warm ums Herz geworden, dass der Richter sich so intensiv mit der Sache beschäftigt hat“. Er sei jedoch traurig, „dass Tauben offenbar einen anderen Wert haben als andere Tiere“. Deshalb überlegt Schuster, in Berufung zu gehen.