Baumfällungen nur noch heute erlaubt
Bis jetzt wurden radikal Gehölze entfernt. Nun ist Pause bis Oktober.
Langenfeld/Monheim. Karin Kuhnert ist aufgebracht. Von ihrem Balkon aus sieht die Langenfelderin auf einem Nachbargrundstück die großen Fichten fallen, deren Anblick ihr immer so viel Freude gemacht haben. „Das geht hier Schlag auf Schlag“, seufzt die 73-Jährige, während die Baumfäller unverdrossen ihre Arbeit verrichten. „Das waren total gesunde Bäume voller Leben. Eichhörnchen waren da und Vögel. Da verteilt die Stadt werbewirksam Blumensamen an Bürger und dann lässt sie es zu, dass überall gerodet wird.“ Tatsächlich waren zuletzt verstärkt Motorsägen zu hören. Denn nur noch bis Ende Februar dürfen Bäume und Hecken entfernt werden. Ab morgen ist zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen bis zum 30. September nur noch sanftes Beschneiden erlaubt.
Ob Fichte, Linde, Eiche oder Buche: „Baumfällungen auf Privatgrundstücken sind in Langenfeld grundsätzlich erlaubt“, sagt der städtische Umweltamtsleiter Franz Frank. „Ausgenommen sind nur einzelne Bäume, die in einem Bebauungsplan als besonders erhaltenswert festgesetzt sind.“ Beschwerden über Baumfällungen erreichten sein Amt kaum einmal, sagt Frank. „Eher im Gegenteil bekommen wir Anfragen von Nachbarn, die Angst haben, dass ein Baum bei Sturm zu ihnen umkippen könnte.“
Anders als andere Städte, wie etwa Monheim, hat Langenfeld keine Baumschutzsatzung. „Das ist wirklich bedauerlich“, meint Karl-Wilhelm Bergfeld, Ortsvorsitzender des Naturschutzbundes BUND. Für den Stellenwert von Privatbäumen wäre eine solche Satzung nach seinen Worten bedeutsam. Die Grünen hatten in der Vergangenheit hierfür mehrfach einen Vorstoß unternommen, auch der CDU-Arbeitskreis Natur und Umwelt tat dies 2010 — doch eine Ratsmehrheit für eine Langenfelder Baumschutzsatzung kam nie zustande.
„Die brauchen wir auch nicht“, bekräftigt Bürgermeister Frank Schneider (CDU). „Wir wollen die Bürger nicht bevormunden, was sie in ihren Gärten tun.“ Langenfeld sei nicht zuletzt durch das städtische 1000-Bäume-Programm, aber auch durch Klein- und Hobbygärtner sehr grün. „Und die gesetzlichen Bestimmungen etwa zum Rückschnitt bis Ende Februar reichen vollkommen aus.“ Der städtische Klimaschutzbeauftrage Jens Hecker merkt an, dass manche Städte vorhandene Baumschutzsatzungen wieder kippen.
Nur noch am heutigen Mittwoch ist also noch ein großer Rückschnitt erlaubt. Der derzeit klirrkalte Winter sollte niemanden davon abhalten, Facon in den eigenen Garten zu bringen, meint der Mettmanner Gärtnermeister Bernd Wolf. Um Frühjahrsblüter wie Forsythien macht er derzeit einen Bogen, um nicht die Knospen und damit die gelbe Farbenpracht in einigen Wochen zu kappen. Einzelne, in einem Hausgarten stehende Bäume fallen nicht unter das Schnittverbot des Bundesnaturschutzgesetzes. Sobald Nester oder Bruthöhlen an einem Baum sichtbar sind, ist dieser indes als Lebensraum geschützt — völlig unabhängig vom Standort.