Haus Graven: Weg für den Parkplatzbau ist frei

20 Stellplätze sollen nahe Haus Graven gebaut werden. Der Ausschuss des Kreises Mettmann hat dem Vorhaben jetzt zugestimmt.

Langenfeld. Nach einem gefühlten Hin und Her ist der Weg für den Parkplatzbau nahe Haus Graven nun frei: Der zuständige Ausschuss für Umweltschutz, Landschaftspflege und Naherholung (ULAN) des Kreises Mettmann hat mit einer Mehrheit von CDU und FDP dem Vorhaben der Stadt Langenfeld zugestimmt. Das letzte Wort hat im Juli der Kreistag. „Aber da die politischen Mehrheiten dort die gleichen sind, ist die Entscheidung so gut wie durch“, sagt Dirk Haase, Amtsleiter Wirtschaft und Planung des Kreises Mettmann.

Die Langenfelder Stadtverwaltung freut sich über die Entscheidung. Schließlich will sie Entlastung für die angespannte Parkplatzsituationen rund um Haus Graven schaffen. Bei Veranstaltungen wird laut Bürgermeister Frank Schneider wild geparkt — das stört die Anwohner. Die Alternative, Gäste der Wasserburg auf dem Segelflugplatz parken zu lassen, schied nach einer Weile ebenfalls aus, weil die Segelflieger den Parkplatz selbst in Anspruch nehmen. „Das war nur eine Übergangslösung“, sagte Schneider zuletzt.

Die Stadt will nun Abhilfe schaffen. Mehrere Bauvarianten hatte sie ausgearbeitet — die Untere Landschaftsbehörde hatte diese aber sofort abgelehnt. Einzig die geplante Anordnung der Stellplätze Im Schwanenfeld in Richtung Tiefenbruch/Kirchstraße nahe der Wohnsiedlung hatte sie unterstützt: Die Anordnung der Parkplätze sei am Rande des Landschaftsschutzgebietes und stelle somit den geringsten Eingriff in die Natur dar. Der Beirat, ein beratendes Gremium, hatte dem Vorhaben dann aber zunächst widersprochen. Der Grund: Aus Aspekten des Naturschutzes sei der Bau nicht zu befürworten.

„In solch einem Fall wird der ULAN-Ausschuss eingeschaltet. Und dieses politische Gremium entscheidet nach Mehrheiten, ob es der Einschätzung der Unteren Landschaftsbehörde folgt oder dem Beirat“, erläutert Dirk Haase den Ablauf. Die Zustimmung des Beirats sei nicht erforderlich für die Genehmigung des Parkplatzbaus. „Er hat nur empfehlende, keine bestimmende Funktion“, sagt Dirk Haase.