Hilden: Zimmer statt Garage gebaut
Immer häufiger werden beim städtischen Bauaufsichtsamt nicht genehmigte Anbauten angezeigt. Hauptsächlich handele es sich um Bauten im privaten Bereich, wie zum Beispiel Gartenhäuschen, Garagen, Wohnraumerweiterungen oder Dachaufbauten.
Hilden. Beim städtischen Bauaufsichtsamt häufen sich die Beschwerden über Schwarzbauten. "Es scheint mittlerweile als Kavaliersdelikt betrachtet zu werden, ohne bauaufsichtliche Genehmigung bauliche Änderungen vorzunehmen", sagt Andreas Trapp, stellvertretender Leiter des Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamtes.
Er glaubt jedoch nicht, dass die Zahl der Schwarzbauten tatsächlich gestiegen ist: "Es gibt einfach viel mehr Beschwerden von Nachbarn und Bürgern." Trapp schätzt, dass seine Mitarbeiter jährlich etwa 50 Fälle bearbeiten, in denen die Gebäudeeigentümer vorher keine Genehmigung beantragt hatten. "Das reicht von kleinen Sachen bis hin zu großen", sagt Trapp.
Hauptsächlich handele es sich um Bauten im privaten Bereich, wie zum Beispiel Gartenhäuschen, Garagen, Wohnraumerweiterungen oder Dachaufbauten. "Einer hatte zum Beispiel die Genehmigung für eine Garage mit Flachdach. Er hat dann aber ein Satteldach gebaut und gleichzeitig auch noch sein Wohnzimmer um etwa 25 Quadratmeter erweitern lassen", sagt Trapp.
Bei einem Schwarzbau werden dem Bauherren die dreifachen Gebühren berechnet. So sieht es die Verwaltungsgebührenordnung vor, sagt Trapp. "Außerdem wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet." Der Schwarzbau muss zudem nachträglich genehmigt werden. Sollte das nicht möglich sein, muss die Veränderung wieder entfernt werden.
Jedoch haben die Mitarbeiter nicht immer nur mit fehlenden Baugenehmigungen im privaten Bereich zu tun. "Wir haben auch größere Fälle, in denen etwa eine bisher als Lagerfläche genehmigte Halle zu Bürozwecken genutzt wird. Oder dass eine Gaststätte in einem Laden eröffnet wird, in dem früher ein Schuster war", sagt Trapp. Denn Baugenehmigungen werden nicht nur bei baulichen Veränderungen oder Anbauten benötigt, sondern auch bei Nutzungsänderungen.
Welche Bauten genehmigungspflichtig sind, regelt Paragraf 65 der Landesbauordnung. Wer sich unsicher ist, kann die kostenlose Bauberatung des Bauaufsichtsamtes in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiter der Stadt können auch darüber aufklären, was der Bauherr sonst noch zu beachten hat. "Denn auch in einem genehmigungsfreien Fall ist der Bauherr nicht von den sonstigen Baupflichten entbunden", sagt Trapp.
Er ist allerdings der Meinung, dass die Anzahl der Schwarzbauten häufig nicht auf Unwissenheit zurückzuführen ist. "Ich denke, es ist nur ein ganz kleiner Teil, der die Regeln nicht kennt. Ich vermute, vielen ist das Genehmigungsverfahren zu bürokratisch", sagt Trapp: "Heutzutage ist es schwieriger eine Genehmigung zu bekommen, da es immer mehr Gesetze und Urteile gibt, die zu beachten sind."