Monheim: Altstadt unter Denkmalschutz
Per Satzung soll der gesamte historische Stadtkern geschützt werden. Hausbesitzer müssen alle Änderungen genehmigen lassen.
Monheim. "Die Altstadt geht vielen Monheimern durch Herz und Bauch, sie schafft Heimatgefühl", sagt Michael Kraus, Leiter der unteren Bauaufsicht bei der Stadt Monheim. Deshalb will die Stadt bei Bauprojekten in der Altstadt ein verstärktes Mitspracherecht haben und zwar mit einer Denkmalbereichssatzung. Die würde den gesamten historischen Stadtkern zwischen Graben- und Kapellenstraße unter Denkmalschutz stellen.
Schon jetzt müssen sich Hausbesitzer in der Altstadt an eine Gestaltungssatzung halten, die zum Beispiel Form und Größe von angebauten Dachgauben vorschreibt. "In der Altstadt kann schon jetzt niemand sein Haus knallgelb anmalen", sagt Kraus. Die Denkmalbereichssatzung geht aber noch einen Schritt weiter. Für Hausbesitzer bedeutet sie laut Kraus, dass sie alle Veränderungen an ihren Häusern mit der unteren Denkmalbehörde abstimmen müssten. Im Gegenzug könnten sie alle Baukosten steuerlich absetzen.
Der Ausschuss für Stadtplanung hat der Satzung bereits zugestimmt, nun muss der Rat entscheiden. Sollte er ebenfalls grünes Licht geben, wird die Satzung offen gelegt, so dass die Anwohner Fragen und Einwände anbringen können. "Wir wollen niemanden bevormunden. Es geht allein um den Schutz des historischen Stadtkerns", sagt dazu Michael Kraus.
Daneben ist ein Gestaltungsbeirat für die Altstadt geplant. Der soll dem Stadtrat beratend zur Seite stehen, wenn wichtige Entscheidungen über Bauprojekte anstehen. Die Crux: In diesem Beirat sollen keine Monheimer sitzen oder Menschen, die eine Beziehung zur Stadt haben. Michael Kraus erklärt: "Es sollen unabhängige Menschen sein, die frei entscheiden können." Und es sollen Experten sein - Architekten, Stadtplaner, Historiker. "Es gibt Erfahrungen aus kleineren Ruhrgebietsstädten. Dort empfinden die Stadträte es als Erleichterung, dass sie einen Expertenrat hinzuziehen können."
Die Mitglieder bekommen für ihre Tätigkeit eine geringe Aufwandsentschädigung. Wie oft der Beirat tagen soll, wie er sich zusammensetzt, wird noch im Ausschuss für Stadtplanung zu klären sein. Dass der Beirat gegründet wird, hat er bereits in seiner vergangenen Sitzung beschlossen.