Coronamaßnahmen Adventshütten werden früher abgebaut

Monheim. · Zur Bekämpfung der Pandemie gelten ab sofort weitere Einschränkungen, die das Land NRW in der Corona-Schutzverordnung festlegt. Sie gelten zunächst bis einschließlich 10. Januar. Stadtsprecherin Birte Hauke hat sie zusammengestellt.

Für das Adventsdörfchen  am verkaufsoffenen Sonntag waren die Hütten mit Riesenabstand aufgebaut.  

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Im öffentlichen Raum dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten treffen – maximal fünf. Feiern sind untersagt, Beerdigungen und standesamtliche Trauungen dürfen stattfinden. An Weihnachten, 24., 25. und 26. Dezember, darf ein Haushalt mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis feiern. Das können Eltern, Kinder, Partner oder Geschwister sein. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt, fasst Stadtsprecherin Birte Hauke zusammen.

Die Maskenpflicht gilt an Haltestellen, in Bussen und Bahnen, öffentlichen Gebäuden, auf Wochenmärkten, vor Geschäften, auf dazugehörigen Parkplätzen und Spielplätzen – ausgenommen sind nur Kinder, die nicht im Schulalter sind. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen Besucher eine FFP2-Maske tragen.

Eltern sollen Kinder möglichst nicht in die Kita schicken

Kitas und Kindertagespflegestellen können geöffnet bleiben. Eltern werden aber gebeten, Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. In den Schulen ist die Präsenzpflicht aufgehoben. Eltern von Kindern der Klassen 1 bis 7 entscheiden über die Teilnahme. Ab Klasse 8 erfolgt der Unterricht grundsätzlich in Distanz.Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen bleibt untersagt, Lieferdienste sind möglich. Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 und 6 Uhr untersagt, der Verzehr im öffentlichen Raum ist ganztägig verboten.

 Öffnen dürfen Geschäfte für Lebensmittel, Getränke und Tiernahrung, Wochenmärkte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen, Poststellen und Banken. Der Verkauf von Weihnachtsbäumen, Schnitt- und Topfblumen ist erlaubt, der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik verboten. Alle anderen Geschäfte müssen schließen. Die Adventshütten und das Almbistro in der Monheimer Innenstadt werden abgebaut.

 Zulässig bleiben der Versandhandel und Auslieferung. Ebenso ist es gestattet, bestellte Waren per Abhol-Service an Kunden auszugeben, kontaktfrei an der Ladentür. Bei den Monheimer Lokalhelden kann bestellt werden, die Punschpunkte-Aktion wird verlängert.

Kundencenter sind geschlossen. Die Kulturwerke sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter Tel. 02173/276444 oder per E-Mail an info@monheimer-kulturwerke.de erreichbar, die Mega montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.45 Uhr und freitags von 7.3 bis 12.30 Uhr unter Tel. 02173/9520222 oder per E-Mail an info@mega-monheim.de und die BSM montags bis donnerstags von 7.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter Tel. 02173/957410 oder per E-Mail an monheim-pass@bahnen-monheim.de.

Kunstschule, Ulla-Hahn-Haus, Haus der Jugend, Rheincafé, Moki-Cafés und Mon-Chronik-Standorte bleiben zu, ebenso jetzt auch die Bibliothek. Medien können nur digital ausgeliehen werden. Ausgeliehene Medien werden automatisch bis zum 31. Januar verlängert. Wer sie vorher zurückgeben möchte, kann bis zum 20. Dezember und ab dem 4. Januar die Rückgabeanlage der Bibliothek nutzen. Unterricht der Musikschule wird nur online angeboten.