Monheim kauft Einkaufszentrum

Der Kreis Mettmann muss überprüfen, ob es sich dabei um eine zulässige Betätigung der Stadt handelt. Der Entscheid kommt noch im Januar.

Foto: Ralph Matzerath

Monheim. Seit Anfang des Jahrtausends bemüht sich die Stadt Monheim darum, dem darbenden Einkaufszentrum am Holzweg neues Leben einzuhauchen. Jetzt — zwei Revitalisierungskonzepte später — will sie die Ladenzeile hinter dem Netto-Markt selber erwerben. Der durch ein Wertgutachten ermittelte Kaufpreis liegt laut Bürgermeister Daniel Zimmermann bei 1,7 Millionen Euro.

Das erklärte Ziel der Stadt: Für die Baumberger Bevölkerung sowie die neu hinzuziehenden Bewohner des Sophie-Scholl-Quartiers und der Siedlung Waldbeerenberg soll langfristig ein Nahversorgungszentrum gesichert werden. „Hier sollen Dinge des täglichen Bedarfs angeboten werden“, sagt Zimmermann. Als Frequenzbringer für die kleineren Ladeneinheiten sollen am nordwestlichen Ende der Zeile in Zusammenhang mit der Neubausiedlung ein Edeka-Markt und ein Drogeriemarkt entstehen.

Die Stadt sei als Käuferin auf den Plan getreten, nachdem der Eigentümer zweieinhalb Jahre lang mit einem privaten Investor verhandelt hatte. „Dann war Ende Oktober ein Notarstermin angesetzt, den dieser kurzfristig abgesagt hat. Es war für uns nicht absehbar, dass er das Geschäft noch tätigt“, sagt Zimmermann.

Für den Ankauf soll eine Projektgesellschaft als 100-prozentige Tochter der Stadtentwicklungsgesellschaft (AEG) gegründet werden. Sie erhält von der Stadt über die Töchter AEG und MSV Eigenkapital in Höhe von maximal 1,7 Millionen Euro. Oder die Stadt gewährt der Gesellschaft eine Ausfallbürgschaft (in Höhe von maximal 80 Prozent der Darlehenssumme) für den Fall, dass sie für den Kauf ein Darlehen aufnimmt. „Wir dürften bis zu 100 Prozent des Kaufs aus Eigenkapital finanzieren“, sagt Zimmermann. Ob ein Darlehen angesichts der niedrigen Zinsen günstiger ist als die Wertanlage des Kapitals, machen wir von den Angeboten der Banken abhängig.“

Aber es gibt noch einige gesetzliche Hürden: Die Eigenkapitalzuführung durch die Stadt könnte als unerlaubte Beihilfe nach europäischem Recht angesehen werden. Um den Gegenbeweis zu erbringen, dass hier ein Unternehmen einseitig begünstigt wird, hat die Stadt einen Private Investor Test machen lassen. „Man tut so, als würde ein privater Investor einen Business Plan erstellen und wenn dieser mit einem Plus abschneidet, dann wäre auch ein Dritter aufgrund der Unterlagen, also der Mietverträge, zu demselben Ergebnis gekommen wie wir“, sagt Zimmermann. Das heiße allerdings auch, dass die Projektgesellschaft gerade am Anfang keine Verluste machen dürfe.

Außerdem muss geprüft werden, ob diese wirtschaftliche Betätigung der Stadt nach § 107 Gemeindeordnung zulässig ist. Die Stadt bejaht dies, es handele sich um eine Maßnahme der Wirtschaftsförderung, weil so das Nahversorgungszentrum gestärkt werden solle. Das Gesetz schreibt in diesen Fällen eine Anzeigepflicht gegenüber dem Kreis Mettmann als Aufsichtsbehörde vor, sagt Daniela Hitzemann, Pressesprecherin des Kreises Mettmann. „Aber wir haben hierbei nichts zu genehmigen.“ Im Dezember sei dem Kreis das Projekt vorgestellt worden, derzeit prüfe man die Unterlagen. „Wir haben der Stadt schon in Aussicht gestellt, dass sie noch im Januar eine Bestätigung der Anzeige erhält“, so Hitzemann. „Es sieht alles ordnungsgemäß aus.“