Monheim Monheimer wegen Messerangriffen vor Gericht
Monheim/Düsseldorf. · Der 20-Jährige soll bei dem Angriff auf drei Menschen unter einer Psychose gelitten haben.
Während die Staatsanwältin die Anklage verliest, sitzt der Beschuldigte regungslos auf seinem Stuhl. Die Tatvorwürfe gegen ihn wiegen schwer: Der 20-Jährige soll im September 2019 in Monheim drei ihm unbekannte Menschen mit dem Messer verletzt haben. Der Heranwachsende soll im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Zur Tatzeit soll er an einer akuten Psychose erkrankt gewesen sein. Gegen ihn wird nun in einem Sicherungsverfahren vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit nach Anklageverlesung vom weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen.
Angeklagter verschaffte sich gewaltsam Zuganz zur Wohnung
Zuvor waren Details zu der Tat im Berliner Viertel bekannt geworden. Demnach soll der Monheimer am Tattag gegen 22 Uhr mit dem Aufzug in die 13. Etage eines Mehrfamilienhauses an der Potsdamer Straße gefahren sein. Dort soll er an einer Tür geklingelt haben. Nachdem die Bewohnerin diese geöffnet hatte, habe der Beschuldigte nach einer Zigarette gefragt. Die soll ihm die Frau verweigert und die Wohnungstüre wieder geschlossen haben.
Der 20-Jährige soll den Ermittlern zufolge daraufhin erneut an die Türe geklopft haben. Als die sich öffnete, soll er laut Anklage gewaltsam in den Flur eingedrungen sein. Er habe die Bewohnerin erst zu Boden gestoßen und ihr dann gegen den Kopf und die rechte Halsseite getreten. Mit einem mitgebrachten Messer soll er auf sein Opfer eingestochen haben und die Frau damit schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt haben. Nachdem die Klinge seines Messers abgebrochen war, soll der Beschuldigte ein weiteres Messer aus der Küche geholt haben in der Absicht, seinen Angriff damit fortzusetzen. Mittlerweile war der Ehemann der attackierten Frau aus dem Wohnzimmer herbeigeeilt. Auch auf ihn soll der 20-Jährige mit dem Messer eingestochen haben, so die Staatsanwältin. Fünf Stiche hätten ihn an Kopf, Hals und Nacken verletzt. Auch diese Stichverletzungen seien nicht lebensgefährlich gewesen.
Familie verbarrikadierte sich in der Küche vor dem 20-Jährigen
Ebenfalls in der Wohnung anwesend war der Großvater der Mieterin. Als er die Hilferufe seiner verletzt am Boden liegenden Enkelin hörte, eilte auch er in den Flur. „Der betagte Mann hat versucht, seiner Enkelin und deren Mann zu helfen“, so die Staatsanwältin. Er sei im Flur zu Fall gekommen und habe wegen eines Hämatoms im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Um dem fremden Angreifer zu entrinnen, hatte sich die Familie schließlich in der Küche verbarrikadiert und die Türe abgeschlossen. Der Beschuldigte habe daraufhin gegen die Küchentür getreten haben. Die drei Angegriffenen waren als Zeugen zum Prozess geladen. Sie sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Prozess wird fortgesetzt.