Polizei verordnet Narren den vorzeitigen Kehraus
Schluss mit lustig: Beamte drängen tanzende Langenfelder nach dem Umzug von der Straße und sorgen damit für Ärger.
Langenfeld. Am Aschermittwoch ist alles vorbei — heißt es in dem bekannten Karnevalslied. Für Helge Räkel war freilich stimmungsmäßig vorher schon Schluss. Er mag nicht nachvollziehen, wie sich die Polizei am Samstag nach dem Zug verhielt. „So wird der Straßenkarneval in Langenfeld kaputt gemacht“, kritisiert der 66-Jährige.
Hintergrund: Jahr für Jahr stellen sich Hunderte beim Lotto-Kiosk Sellmaier an den Zugweg der Solinger Straße. Es wird ausgelassen gefeiert. Vor und nach dem jecken Lindwurm sorgt ein DJ für Musik.
„In diesem Jahr, nachdem die Straße durch die Stadtwerke gesäubert war, trat die Polizei mit vier Mannschaftswagen auf den Plan. Die Jecken wurden auf den Bürgersteig gedrängt. Somit konnte auf der Straße nicht getanzt und gefeiert werden. Wir wurden besser bewacht als randalierende Fußballfans“, ärgert sich Räkel.
„Wenn nach dem Zug saubergemacht worden ist, wird die Straße wieder für den Verkehr freigegeben. Da können doch dann keine Personen tanzen. Dass ist viel zu gefährlich. Wir haben die Pflicht, für den Schutz der Menschen zu sorgen“, sagt Nicole Rethmann von der Kreispolizei. Die Kollegen hätten doch dann eher im Sinne der Jecken gehandelt, damit nichts passiert.
Das will Helge Räkel so nicht stehen lassen. „Es ist immer so, dass nach dem Zug noch eine Weile ausgelassen gefeiert wird. Wir sind doch keine Kinder mehr. Und selbstverständlich sehen wir, ob da ein Auto kommt. Und dann wird natürlich Platz gemacht“, hält er dagegen. So sei es auch diesmal gewesen. „Aber die Polizei wollte einfach nicht auf unsere Gesprächsangebote eingehen. Mehrere Besucher wollten mit ihnen reden. Aber da lief gar nichts.“
Christian Benzrath, Referatsleiter für Recht und Ordnung im Langenfelder Rathaus, stellt klar: „Da gibt es wohl kaum Spielraum. Bei der Solinger Straße handelt es sich um eine Landstraße und Hauptverkehrsader der Stadt. Nach dem Zug muss die wieder ohne Gefahr befahrbar sein.“