Radler: Sehen und gesehen werden
ADFC, Händler und Polizei geben Tipps zum sicheren Radeln in der dunklen Jahreszeit.
Langenfeld/Monheim. Allmorgendlich kurz vor acht Uhr dasselbe Bild: Scharen von Radlern huschen auf Straßen, Rad- und gerne auch auf Gehwegen Richtung Schule. Erst recht bei Dunkelheit und Nässe eine große Herausforderung für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Besonders kritisch ist die oft fehlende Beleuchtung der Räder. „Die Jüngeren meinen, sie hätten Eulenaugen, sie könnten ohne Licht auskommen“, kommentiert ein eingefleischter Ganzjahres-Radler die besonderen Risiken zu Herbstbeginn.
Karsten Ingenhoven, Polizeihauptkommissar
„Die Radbeleuchtung dient weniger dazu, dass der Radler den Weg findet, sondern dass er schnell gesehen wird“, stellt PHK Karsten Ingenhoven klar. Deshalb müssen auch Vorder- und Rücklicht intakt sein. Der Leiter der Verkehrsunfall-Präventionsabteilung beim Kreis Mettmann bereitet aktuell verstärkte Kontrollen der Radfahrer im Umfeld der Schulen vor, „nach den Herbstferien bis Ende Dezember“. Dazu gehören die Information der Schulen und Eltern und die Abstimmung mit der Kreishandwerkerschaft. „Wer mit einem Mängelzettel von uns zu ausgesuchten Fahrradhändlern geht, bezahlt beispielsweise nur die Ersatzlampe, keine Montagekosten“.
Radeln ohne Licht ist kein Kavaliersdelikt. Die gesetzlichen Vorschriften sind eindeutig, allerdings gibt es seit Juni 2017 eine entscheidende Änderung: Abnehmbare Scheinwerfer und Leuchten sind ausdrücklich erlaubt; die Dynamopflicht entfällt. Wer tagsüber radelt, muss eine funktionsfähige Beleuchtung haben, oder jetzt: mitführen.
Der Handel reagierte schnell. Ein Discounter bot in der Vorwoche ein komplettes LED-Fahrrad-Leuchten-Set unter zehn Euro an. Fahrradhändler Thomas Kleefisch in Richrath begrüßt die Neuregelung, „die von Überwachungskräften auch schon vorher akzeptiert wurde, nach dem Motto „Hauptsache überhaupt Licht“. Die LED-Lampen sind robust, „vom Umfallen des Rades allein geht kein LED-Birnchen kaputt.“ Kleefischs spezieller Tipp an die Herbst-und Winter-Radler: Seku-Clips für die Speichen, 18 pro Rad. „Sogar dreckige Räder sind damit sehr gut von der Seite zu erkennen“.
Die StVZO definiert im Einzelnen, was zu einer kompletten Radbeleuchtung gehört: Neben einem rot leuchtenden Rücklicht müssen die Pedalen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten des Rades müssen nach jeder Seite mit ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder Felgen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Radeln ohne Licht kostet 20 Euro Verwarnungsgeld, bei einer gefährlichen Situation sind 25 Euro fällig, ein verschuldeter Unfall kostet 35 Euro.
Die Nachlässigkeit beim Thema Radbeleuchtung ist generationsübergreifend, „nicht nur die jungen Leute, auch ältere Menschen gefährden sich und andere, wenn sie ohne ausreichende Beleuchtung unterwegs sind“, weiß Ingenhoven aus langer Erfahrung. Neben den genannten, vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen empfehlen ADFC, Händler und die Polizei weitere Vorsorge. „Helle Kleidung, Helm und im Idealfall zusätzlich gelbe Warnweste“, benennt Kleefisch den Sicherheits-Dreisatz.