Rechtsstreit um eine Servierplatte
War die Platte für das Festmahl aus Pappe oder Edelstahl?
Langenfeld. Der Unterschied zwischen einer Servierplatte aus Pappe mit silbernem Folienüberzug und einer massiv gearbeiteten Ausführung beschäftigt seit Dienstag das Amtsgericht in Langenfeld.
Es gilt zu klären, ob ein Langenfelder Gastwirt am 23. Juni vorigen Jahres einer 36 Jahre alten Kundin zum Transport eines Fleischgerichts zwei Billig- oder Nobel-Platten mitgegeben hat.
Der Gastwirt ist nicht nur überzeugt davon, hochwertige Transporthelfer aus Edelstahl ausgehändigt zu haben. Er hat vor allem keine Zweifel daran, die Kundin aufgefordert zu haben, die Platten zurückzubringen. Was diese nicht tat. Gegen einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro legte die 36-Jährige Einspruch ein.
Während die Zeugen des Klägers am Dienstag übereinstimmend wie überzeugend dessen Darstellung stärkten, konnten die Zeugen der Angeklagten mit Wissenslücken und wenig fundierten Erinnerungen nicht punkten.
Dies entging auch dem Rechtsanwalt der Angeklagten nicht. Hatte er zunächst darauf verzichtet, eine Zeugin aus Bielefeld zu befragen, will er dies nun nachholen — am 24. Juni. aram