Wer ist Schuld am Wasserschaden?
In drei Wochen soll ein drittes Gutachten Aufschluss geben.
Monheim. Ein „Beweissichtungsverfahren“ soll Klarheit schaffen: 30 000 Liter Wasser waren an Pfingsten in das Gebäude der Hochschule am Rheinpark geflossen. Der Schaden: 200 000 Euro. Was allerdings Ursache für den erheblichen Wasserschaden war und wen die Schuld trifft, darüber herrschte bislang keine Einigkeit.
Jetzt soll ein vom Gericht bestellter Gutachter den Schaden vor Ort sichten und protokollieren. „Nächste Woche wird mit der Sanierung begonnen, dann gibt es keine Beweise mehr“, sagt Max Herrmann, Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG). In deren Auftrag wurde das Gebäude gebaut, sie ist Vermieterin.
Wie kam es zum Wasserschaden? Waren es handwerkliche Fehler beim Einbau einer Spüle oder der nicht fachgerechte Ausbau einer Behindertentoilette? Letzteres ginge aufs Konto der Hochschule, des Mieters. Denn die hatte den Ausbau laut Herrmann vorgenommen, ohne zuvor eine Baugenehmigung einzuholen.
Beide Parteien hatten zunächst einen eigenen Gutachter bestellt. „Der Gutachter der Hochschule besagt, dass der Schaden möglicherweise daher rührt, dass beim Einbau der Spüle ein spezielles Ventil nicht verwendet wurde“, sagt Herrmann: „Dadurch fühlt sich jetzt auch die ausführende Firma angegriffen.“ Sie stellt klar, dass keine planerischen Mängel vorliegen und auch die Spülung korrekt eingebaut wurde.
In etwa drei Wochen soll das dritte Gutachten vorliegen. „Dann wird sich zeigen, ob sich die Versicherungen einigen oder sich streiten“, sagt Herrmann. Erst einmal springe die Versicherung der Stadtentwicklungsgesellschaft ein, sie übernehme die Kosten der Sanierung.
„Wir alle haben ein großes Interesse daran, dass der Unibetrieb so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden kann“, sagt er. Glück habe man gehabt, dass der Schaden in der Endphase des Semesters eingetreten war. Kurzfristig wurden die Studenten an den Erkrather Hochschulstandort geschickt. Wenn das Semester im Oktober beginnt, soll das meiste geregelt sein.