Zu Unrecht wegen Schrotts gekündigt
Langenfeld/Düsseldorf (dpa) - Weil er vermeintlich wertlosen Elektroschrott mit nach Hause genommen hat, war einem Mitarbeiter eines Betriebshofs in Langenfeld gekündigt worden. Zu Unrecht, befand das Düsseldorfer Arbeitsgericht am Donnerstag (18.
November).
Für eine Kündigung nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit sei das Verhalten nicht schwerwiegend genug, befand das Gericht. So sei das Mitnehmen des Schrotts nicht explizit verboten gewesen. Nach allgemeinem Verständnis seien die Gegenstände wertlos, deswegen eine fristlose Kündigung als Maßnahme fraglich, hatte der Richter bereits in der Verhandlung angemerkt.
Das Gericht hob auch die Kündigungen gegen einen weiteren Betriebshof-Mitarbeiter und den Leiter des Hofs auf. Der Mitarbeiter soll Kupfer aus Kabeln entwendet und mit dem Leiter des Betriebshofs Scheinrechnungen erstellt haben. Im Fall des zweiten Mitarbeiters, entschied das Gericht, seien die Vorwürfe ihm nicht konkret zuzurechnen.
Beim Leiter des Betriebshofs war die Kündigung schon aus formalen Gründen nichtig, weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden sei. Kollegen sollen das Trio angeschwärzt haben. Die Betroffenen sprachen von Mobbing als Hintergrund der Vorwürfe.