Aus für Pyjama-Partys in Kitas

Für die Kinder ein Riesenabenteuer - für die Betreuer steigt der bürokratische Aufwand. Steht ein liebgewonnener Brauch vor dem Aus?

Mettmann. In vielen Kindertagesstätten ist es schöner Brauch, dass die Mädchen und Jungen zum Abschied ihrer Kindergartenzeit in der Einrichtung übernachten. Für die Kleinen ist das ein großes Abenteuer. Nun aber scheint das nicht mehr ohne weiteres möglich zu sein. Denn das NRW-Bauministerium hat jetzt darauf hingewiesen, dass die Baugenehmigung der Einrichtung auch Übernachtungen einschließen müsse. Sei das nicht der Fall, handele es sich um eine „genehmigungspflichtige Nutzungsänderung“. Das aber ist ein aufwendiger bürokratischer Prozess. Stehen nun Übernachtungen in Kitas, Stadtbüchereien und kirchlichen Einrichtungen auf dem Prüfstand?

„Das darf doch nicht wahr sein, dachte ich zunächst, als ich das las“, sagt der Erkrather SPD-Ratsfraktionsvorsitzende, Detlef Ehlert. Er hat beantragt, dass die Stadtverwaltung im kommenden Schulausschuss Auskunft geben soll. Der tagt am 16. Mai. Doch Sprecherin Maria Steinmetz kann bereits beruhigen: „Die temporäre Nutzungsänderung ist bei uns schon lange Praxis. Die Kitas wenden sich dazu an die Bauaufsicht, diese informiert die Feuerwehr.“ So sei sicher gestellt, dass die Rettungskräfte im Ernstfall die Lage richtig einschätzen können.

In Wülfrath begehen Kita-Kinder in der Ellenbeek regelmäßig so genannte Schlaffeste. Sie werden vom Rathaus genehmigt. Eine „temporäre Nutzungsänderung“ ist nach den Worten von Michael Kumpf vom Bauaufsichtsamt der Kalkstadt immer dann erforderlich, wenn das Ansinnen über die ursprünglich genehmigte Nutzung hinaus geht — also auch bei einem Trödelmarkt in einer Sporthalle oder einer Veranstaltung in einer leerstehenden Fabrikhalle. Nach dem Flughafenbrand in Düsseldorf und der Loveparade-Katastrophe werde überall genauer hingeschaut, sagt Kumpf mit Blick auf Sicherheitsaspekte. Man sei kritischer geworden. Vom Grundsatz her sei das nicht falsch. Nach seiner Beobachtung sind Veranstalter in diesem Bereich heutzutage sensibilisiert.

„Temporäre Nutzungsänderungen nehmen von Jahr zu Jahr zu“, stellt Kumpf fest. Das Bauaufsichtsamt stehe Antragstellern dabei gerne beratend zur Seite. Der Genehmigung eines Kita-Schlaffestes stehe im Prinzip auch künftig nichts entgegen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Für Kitas bedeutet das in jedem Fall einen Mehraufwand; Unterlagen müssen zusammengestellt, möglicherweise muss noch etwas nachgereicht werden.

Für ein Okay muss das Bauaufsichtsamt unter anderem die Brandschutzstelle des Kreises Mettmann einschalten. „Wir müssen das prüfen, dafür brauchen wir eine gewisse Zeit.“ Kumpf empfiehlt Antragstellern, sich rechtzeitig im Rathaus zu melden — am besten zwei, drei Monate vor der geplanten Veranstaltung. „Dann sind wir auf der sicheren Seite.“

Auch in Mettmann machen sich die Verantwortlichen bereits Gedanken über das Thema. In der städtischen Kita Rheinstraße werden voraussichtlich Ende Juni zwei Gruppen zum Abschluss ihrer Kindergartenzeit von Freitag auf Samstag übernachten, berichtet der Sprecher der Stadt Mettmann, Thomas Lekies. Laut Ulrike Leineweber, Leiterin der Kita, freuen sich die Mädchen und Jungen schon riesig auf diese Übernachtung. In den städtischen Kindertagesstätten erteile der Träger, also die Stadt, die Erlaubnis zur Übernachtung, so Lekies. Dabei werde auch der dazu notwendige Personalschlüssel festgelegt. Außerdem werde die Feuerwehr darüber informiert, dass Kinder in der Kita übernachten. Ob diese Praxis künftig ausreicht, „darüber werden sich noch die Fachbereichsleiterin Ute Piegeler (Bildung, Jugend und Sport) und die Sachgebietsleiterin Klaudia Beck (Kindertagesbetreuung) unterhalten“, sagt Christian Barra, Sprecher der Stadt Mettmann: „Wir müssen jetzt sehen, wie man damit umgeht.“ Foto: dpa