Mindestabstände machen Probleme Neue Vorgaben für Volksfeste

Mettmann. · Geänderte Bauordnung und Sicherheitskonzepte müssen umgesetzt werden.

Durch das neue Sicherheitskonzept sollen auch Betonpoller den Veranstaltungsort schützen, wie hier beim Heimatfest.

Foto: Stadt Mettmann

Mit der neuen Landesbauordnung ergeben sich für die großen Veranstaltungen in Mettmann bauordnungsrechtliche Vorschriften, die direkte Auswirkungen auf die Feste wie Weinsommer, Heimatfest und Blotschenmarkt haben werden. Die Innenstadtkirmes der St. Sebastianus Schützenbruderschaft ist ebenfalls von der neuen Vorschrift der Landesbauordnung betroffen. Mit der Neuregelung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung wird es künftig schwierig, Fahrgeschäfte auf der Mühlenstraße und der Straße Am Königshof aufzubauen.

Die neue Landesbauordnung schreibt nämlich vor, dass Buden und Stände mit einem Mindestabstand von drei Metern zu den Häusern aufgestellt werden müssen. In der alten Bauordnung konnten die Abstandsflächen nach Ermessen der Bauaufsichtsbehörde auch einen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschreiten, wenn dadurch keine nachbarlichen Interessen massiv beeinträchtigt wurden. Diesen Ermessensspielraum hat der Gesetzgeber aus der neuen Landesbauordnung
herausgestrichen.

Florian Peters, SPD-Fraktionsvorsitzender und Leiter des Blotschenmarkt-Teams, warb jetzt im Rat dafür, eine Sonderregelung für die Mettmanner Feste zu entwickeln. Die sei möglich, so Peters, wenn beispielsweise der Brandschutz gewährleistet sei. Das Problem: „Wenn wir acht bis zehn Buden weniger beim Blotschenmarkt aufstellen dürfen, ist der Weihnachtsmarkt akut gefährdet. Denn wir finanzieren den Blotschenmarkt mit den Einkünften der Verkaufsstände.“

Auf dem Blotschenmarkt hatten viele Buden einen Mindestabstand von 1,50 Meter oder noch weniger zu den Häusern. Dieser Abstand muss künftig drei Meter betragen. Gleiches gilt fürs Heimatfest und den Weinsommer.

Das diesjährige Heimatfest, so Natalie Villiere von der Stadtverwaltung, sei nicht gefährdet. „Wir haben die Buden und Bierstände so platziert, dass der neue Mindestabstand von drei Metern eingehalten wird.“ „Wir werden natürlich den neuen Vorschriften Rechnung tragen“, sagte Peters im Rat.

Markt bildet mit Lambertuskirche zusammen ein Grundstück

Dazu gehören auch Rauchmelder in den Buden, Feuerlöscher und eine 24-Stunden-Brandwache. Das Besondere: Anders liegt der Fall an der Kirchenaußenwand von St. Lambertus. Da alle Gebäude rund um den Markt auf einem eigenen Grundstück stehen, also zum Markt eine Nachbargrenze haben, bildet der Markt zusammen mit der St. Lambertuskirche nur ein Grundstück.

In diesem Fall sieht die Landesbauordnung vor, dass die Bauaufsichtsbehörde bei Gebäuden auf ein und demselben Grundstück geringere Abstandsflächen zulassen darf, wenn es keine Bedenken wegen des Brandschutzes gibt. Allerdings, so Villiere, sei bislang noch offen, ob die Kirchengemeinde auch in Zukunft ihr Einverständnis für die geringeren Abstandsfläche geben werde. Die Mettmanner Verwaltung will auf jeden Fall prüfen, ob eine Sonderregelung möglich sei. „Wir werden Kontakt mit dem Bauministerium und dem Städte- und Gemeindebund aufnehmen“, sagte Dezernent Kurt-Werner Geschorec.