Bauprojekt des MBV erntet Kritik

Der Mettmanner Bauverein will erschwingliche Mietwohnungen bauen. Doch Georg Fischer befürchtet Einschränkungen für den Gießerei-Betrieb.

Foto: Janicki

Mettmann. Es ist das größte und das teuerste Bauvorhaben des Mettmanner Bauvereins (MBV) in seiner 113-jährigen Geschichte. Rund 35 Millionen Euro investiert der MBV in das „Linden-Quartier“. „Das ist ein Arbeitstitel, der den Bereich zwischen Feldstraße und Georg-Fischer-Straße umfasst“, sagt Volker Bauer, Chef des Bauvereins. Dort sollen acht Punkthäuser und ein großer Wohnkomplex für insgesamt 310 Menschen errichtet werden. Die Idee wurde vor Jahren aus der Notwendigkeit geboren, zu entscheiden, was mit den vorhandenen Häusern aus den 50er Jahren passieren soll, die einst die Firma Georg-Fischer als Werkswohnungen errichtet hatte und die der Bauverein später mit den Grundstücken erwarb. Eine Sanierung sei zu unwirtschaftlich und zu teuer, so der MBV. Ähnlich sieht es mit den beiden ehemaligen Häusern der Rhewa-Waagenfabrik aus, die vor dem Zweiten Weltkrieg gebaut worden sind. Also: Abriss und Neubau.

Aber: Als vor fünf Jahren die Mieter über das Neubauprojekt informiert wurden, hielt sich die Begeisterung zunächst in Grenzen. Kein Wunder, dort leben viele angestammte und ältere Mieter, die Angst haben umzuziehen, und die befürchten, die neuen, höheren Mieten nicht mehr aufbringen zu können.

Mittlerweile, so Bauer, sind 70 von 100 Menschen, die dort gelebt haben, in andere MBV-Wohnungen gezogen. Sie erhielten und erhalten 1000 Euro vom MBV für den Umzug. 16 Wohnungen von 64 sind noch belegt. In zwei Häusern, die der MBV an die Stadt vermietet hat, leben 30 Flüchtlinge. Bis zum 30. Juni müssen sie die Wohnungen verlassen, teilte Fachbereichsleiterin Ute Piegeler im Integrationsausschuss mit. Seit 2013 versucht der MBV, das Projekt auf die Bahn zu schieben. Der Leerstand der Häuser hat den MBV bislang rund 300 000 Euro gekostet. In diesem Jahr soll endlich der Gordische Knoten durchschlagen werden und mit dem Bau des Neubauviertels begonnen werden. Doch es gibt weitere Hemmnisse.

Die Firma Georg Fischer befürchtet nämlich, dass mit dem Neubaugebiet künftig Einschränkungen der Gießerei-Produktion verbunden sind. Es geht um einen Erlass aus dem Jahr 2007, der vorschreibt, dass ein Abstand zwischen Gießereien und Wohngebiet 500 Meter betragen muss. GF will in den nächsten Jahren erweitern. Auf der heutigen Parkfläche gegenüber dem Verwaltungsgebäude an der Flurstraße sollen Lagerhallen gebaut werden. Ein weiteres Projekt, so GF, ist eine geplante Erweiterung der Kernmacherei, was nach gegenwärtigem Stand ebenfalls einen Hallenneubau auf den heutigen, innerhalb des Betriebsgeländes liegenden Parkflächen (neben der Versandzufahrt) erfordert und damit gleichermaßen zu einer Verlegung der Pkw-Stellflächen führen werde. Durch den geplanten Hallenneubau würde sich der Abstand zu den Wohnhäusern an der Georg-Fischer-Straße noch weiter verringern. „Unsere fachlichen Immissionsschutz-Berater haben uns darauf hingewiesen, dass bereits jetzt die zulässigen Lärmrichtwerte und die Geruchsrichtwerte durch den derzeitigen genehmigten Gießereibetrieb weitgehend ausgeschöpft werden“, sagte der damalige Geschäftsführer Andreas Güll vor zwei Jahren.

„Die Intensivierung der geplanten Wohnbebauung an der Georg-Fischer-Straße wird absehbar zu einer Verschärfung der einschlägigen Immissionsrichtwerte führen.“ Also klare Absage von GF. Der Bauverein hat seinerseits ein Planungsbüro beauftragt, dass Schallschutz- und Immissionsrichtwerte unter die Lupe genommen hat. Die Gutachten von GF sind eingearbeitet worden. Derzeit befinde man sich mitten im Bebaungsplanverfahren, sagt MBV-Vorstandsmitglied Christoph Erven.

Ende Februar soll die Planung nach dem erhofften positiven Votum im Planungsausschuss offengelegt werden. Dann können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Sollte der Satzungsbeschluss im Frühsommer erfolgen, könnten im Herbst die Bagger anrollen.

„Wir wollen die Belange von GF berücksichtigen, und es ist nicht unsere Absicht, dass Georg Fischer seinen Standort aufgeben muss“, sagt Bauer. Auf der anderen Seite sei der MBV verpflichtet, Wohnraum zu schaffen.