Benninghof wäre ideal geeignetals Flüchtlingsunterkunft
Das Hauptgebäude steht seit Jahren leer, bietet aber beste Voraussetzungen. Eine Analyse.
Mettmann. Die Evangelische Stiftung Hephata mit Sitz in Mönchengladbach teilte gestern mit, dass sie nichts dagegen hat, wenn das Hauptgebäude als Flüchtlingsunterkunft genutzt werde. Allerdings, so erklärte ein Sprecher, würden die Stadt Mettmann und das Land Nordrhein-Westfalen eine Nutzung als Unterkunft derzeit als nicht erforderlich ansehen. Hintergrund: Seit Jahren wohnen keine Menschen mehr mit Handicap im großen Hauptgebäude auf dem Benninghof. Es steht leer und ist denkmalgeschützt.
Laut Dieter Kalesse, Abteilungsleiter Kommunikation der Hephata, sei am 7. Januar in einem Gespräch zwischen Bürgermeister Thomas Dinkelmann und Hephata einvernehmlich festgestellt worden, dass eine Inbetriebnahme dieses Gebäudes nur dann infrage komme, wenn dort auch eine entsprechend große Zahl von Flüchtlingen Aufnahme finde. Deshalb, erläuterte Kalesse weiter, sei dort nur der Betrieb einer größeren, regulären, Zentralen Unterbringungseinrichtung vorstellbar — mit zentraler Ver- und Entsorgung, zentraler Bewirtschaftung, fachlicher Betreuung sowie dem Angebot einer angemessenen Tagesstruktur.
Dies umso mehr, als zwar das Hauptgebäude, nicht aber die Liegenschaft Benninghof leer stehe. „Täglich werden dort mehr als 400 Menschen mit Behinderung betreut in den Hephata-Werkstätten, der Gärtnerei, der Hans-Helmich-Schule sowie in den Angeboten der Hephata-Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit extrem hohem Betreuungsbedarf“, sagt Kalesse. In der Nachbarschaft dieser Menschen, deren Assistenz und Schutz die Stiftung Hephata gewidmet ist, verböten sich „provisorische Lösungen“.
Einer Nutzungsänderung vorauszugehen hätte die Prüfung der grundsätzlichen Eignung des Gebäudes für den angedachten Zweck, vor allem unter Berücksichtigung der im Gebäude vorhandenen Infrastruktur (Sanitäranlagen, Elektrik etc.), der Erfordernisse des Denkmalschutzes sowie des Brandschutzes. Bislang hätten weder das Land NRW noch die Stadt Mettmann darum gebeten, eine solche belastbare Prüfung überhaupt vorzunehmen. Die Stiftung geht deshalb davon aus, dass eine Nutzung des Gebäudes als Zentrale Unterbringungseinrichtung derzeit noch nicht als erforderlich angesehen werde.
Die Argumentation der Hephata ist nicht nachvollziehbar: Erstens sucht die Stadt Mettmann nach eigener Aussage dringend Wohnraum für mindestens 150 Flüchtlinge; 350 werden in diesem Jahr in Mettmann erwartet. Zweitens gibt es eine zentrale Ver- und Entsorgung, zentrale Bewirtschaftung und fachliche Betreuung in dieser Form in keiner städtischen Unterkunft.
Die ist auch nicht nötig, weil die bisherige Handhabung (Ehrenamtler, Caritas, Sozialamt) funktioniert. Außerdem gibt es auf dem Benninghof eine große Mensa plus Küche. Von einer provisorischen Lösung kann also keine Rede sein. Drittens werden Berührungsängste zwischen Flüchtlingen und Behinderten von der Hephata konstruiert. Entspricht im Übrigen auch nicht dem Grundsatz und der Forderung der Inklusion. Viertens haben im Hauptgebäude immer wieder Menschen gelebt. Sanitäranlagen und Elektrik sind vorhanden und in einem guten Zustand. Fünftens ist eine menschenwürdige Unterbringung auf dem Benninghof möglich. Es müssten keine Container auf dem Sportplatz an der Gruitener Straße gebaut werden. Und sechstens: Wie die Hephata einräumt, wohnen bereits Familien und minderjährige unbegleitete Flüchtlinge auf dem Benninghof — ohne Probleme.