Café Kaiser noch immer verwaist
Seit Mai 2016 steht das Gebäude auf dem Jubiläumsplatz, in dem das Café Kaiser beheimatet war, leer. Einen interessierten Nachfolger gibt es. Aber Stadt und Bauverein können sich über die Nutzung nicht einigen.
Mettmann. Viele Mettmanner fragen sich, was mit der leerstehenden Ellipse passiert, in der das Café Kaiser sein Geschäft hatte. Seit Anfang Mai 2016 steht das Ladenlokal leer. Der Mettmanner Bauverein (MBV), der die Ellipse gebaut hatte, war anfangs hoffnungsfroh, schnell einen Nachmieter zu finden. Doch die Bewerber sprangen nach und nach ab. Der Grund: die hohen Investitionskosten. keine Kühlung, keinen Fettabscheider und keine Entlüftung und keine Entlüftung.
Zwischenzeitlich ist der Bauverein dem potenziellen Nachmieter entgegengekommen. „Wir sprechen von einer sechsstelligen Summe. Bauverein und neuer Mieter werden sich die Kosten teilen“, sagte MBV-Vorstand Volker Bauer. Mittlerweile gibt es einen potenziellen Interessenten, der eine Gastronomie in der Ellipse eröffnen will. Doch die Sache verzögert sich weiter.
Hintergrund: Zwischen der Stadt Mettmann und dem Mettmanner Bauverein wurde am 1. Oktober 2002 ein Erbbaurechtsvertrag über die Nutzung einer Fläche und für den Neubau eines Gebäudes, der heutigen Ellipse, auf dem Jubiläumsplatz geschlossen. Im Vertrag wurde eine Laufzeit des Erbbaurechtes über 30 Jahre (26. August 2033), beginnend mit dem Eintrag in das Erbbaugrundbuch (am 26. August 2003) vereinbart. Der MBV will angesichts der hohen Investitionskosten nun auf Nummer sicher gehen und hat die Stadt deshalb gebeten, den Verzicht auf die Rückübertragung zu erklären.
Thomas Dinkelmann, Bürgermeister
Grund der damaligen Vereinbarung dieser relativ kurzen Laufzeit war, dass sich die Stadt mögliche planerische Entwicklungen auf dem Jubi nicht verbauen wollte. Somit kann die Stadt mit Wirkung zum 27. August 2019 (Mitteilungsfrist bis zum 26. August 2018) die Rückübertragung des Erbaurechtes verlangen, wenn sie aus Gründen der Stadtentwicklung vor Vertragsablauf über das Erbaurecht verfügen will oder muss. Die Stadt überlegt vor dem Hintergrund des seit geraumer Zeit bestehenden Leerstandes, ob sie von der Rückübertragungsmöglichkeit Gebrauch machen soll, um sich städteplanerische Optionen offen zu halten. „Die Fläche, auf der die Ellipse steht, befindet sich hinter der Tiefgarage der Kreissparkasse. Dort könnte also auch neu gebaut werden. Eine Grünfläche oder eine Überdachung wären ebenfalls möglich. Da bei der Neugestaltung der Schwarzbachstraße eine Busspur wegfällt, könnte man sich auch noch mehr in Richtung Schwarzbachstraße ausdehnen“, sagt Bürgermeister Dinkelmann.
Sollte die Stadt auf ihr Rückübertragungsrecht bestehen, müsste sie an den Bauverein 400 000 bis 500 000 Euro für den Restwert des Gebäudes zahlen. Der MBV zahlt derzeit einen jährlichen Erbbauzins von 3080,78 Euro. Dies entspricht für die restliche Laufzeit des Erbbaurechtes ab dem 27. August 2019 einem Einnahmeausfall für die Stadt von mindestens 43 124 Euro. Weiterhin ist davon auszugehen, dass laut Stadtverwaltung Abrisskosten für das Bestandsgebäude von 30 000 bis 40 000 Euro anfallen werden.
Fachbereichsleiterin Ute Piegeler hat Interesse angemeldet. Sie könnte sich dort ein Familienzentrum mit einem Elterncafé vorstellen. „Das Jugendamt mit seinen Fachstellen würde näher ins Zentrum rücken und damit besser erreichbar sein“, sagt sie. Kritiker hingegen betonen, dass unbedingt eine Gastronomie in die Ellipse einziehen müsste, damit der Jubi auch abends und an Wochenenden belebt wäre. Eine Entscheidung soll in einer Sondersitzung des Rates am 1. Juni fallen. Ob der Nachmieter dann noch Interesse hat, bleibt abzuwarten.