Digitalisierung in Mettmann Verwaltung prüft, ob Sitzungen gestreamt werden sollen
Mettmann. · Verwaltung soll Kosten und Bedingungen für ein Streaming von Sitzungen prüfen.
Die Stadtverwaltung prüft auf Antrag der FDP-Fraktion, ob und zu welchen Kosten digitale Übertragungen von Rats- und Ausschusssitzungen möglich sind. Was seit der allgemeinen Forderung nach Digitalisierung des öffentlichen Lebens immer wieder diskutiert wird, sei durch die Pandemie-Lage noch dringender geworden, sagt die FDP. Dabei geht es nicht zuerst um den interessierten Bürger, der wegen der Corona-Auflagen nicht mehr als Zuschauer zur Sitzung kommen darf, sondern um die Teilhabe aller Ratsmitglieder. „Zum wiederholten Male wurden aufgrund der Pandemie die Entscheidungskompetenzen des Rates auf den HuF (Haupt- und Finanzausschuss, d.Red.) übertragen. Dadurch können viele gewählte Ratsmitglieder nicht aktiv an der Beschlussfassung mitwirken“, heißt es in der schriftlichen Antragsbegründung.
Liberale wollten ursprünglich komplett digitale Sitzungen
Ursprünglich hatte die FDP sogar gefordert, Sitzungen und Abstimmungen gänzlich virtuell, also auch für die Teilnehmer, durchführen zu lassen. Doch dies konnte die Verwaltung sehr schnell abwenden: Es ist nach der Gemeindeordnung schlicht nicht erlaubt. Was die Video-Übertragung für Zuschauer angeht, brauche die Verwaltung noch etwas Zeit zur Prüfung, wie Bürgermeisterin Sandra Pietschmann klarstellte: „Das geht nicht so im Vorbeigang“. Es sei nicht damit getan, eine Kamera aufzustellen. Vielmehr müssten mehrere Kameras stationär und mobil bedient werden, um den jeweils Sprechenden aufzunehmen und gleichsam eine professionelle „Sendung“ zu gestalten. „Dabei geht es auch um solche Dinge wie Beleuchtung und Schnitt“, erklärt Pietschmann. Sie schätze die Kosten auf 2000 bis 4000 Euro pro Sitzung. „Mehr Infos gibt es dann im Verwaltungsausschuss“. Der neue Ausschuss für Verwaltung und Digitalisierung tagt nach jetzigem Stand zum ersten Mal am Dienstag, 23. Februar ab 17 Uhr im Rathaussaal. SPD-Fraktionschef Florian Peters erinnerte daran, dass nach der Datenschutzgrundverordnung bei Bild- und Tonübertragungen jede gezeigte Person ihr Einverständnis erkläre muss. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Ratsmitglied nicht gezeigt werden will, muss das bei Kameraführung und Audio-Übertragung berücksichtigt werden. „Wer jetzt sagt ‘wer das nicht will, soll sich doch nicht in den Stadtrat wählen lassen‘, hat Unrecht. Die Entscheidung jedes Einzelnen ist zu respektieren“. Fabian Kippenberg (CDU) mahnte zudem an, dass Videoaufnahmen auch missbraucht werden könnten, etwa für „Fake News“. „Das ist alles sehr interessant“, sagte FDP-Fraktionsvorsitzende Andrea Metz, „aber uns geht es zunächst nur um die Prüfung“. So stimmte der HuF bei drei Enthaltungen einstimmig für den Antrag der FDP.