Eltern kämpfen für Lehrerin in der Katholischen Grundschule Neanderstraße
Pädagogin hat in sechs Jahren 17 Arbeitsverträge unterschrieben. Ihr letzter Vertrag lief kurz vor den Ferien aus.
Mettmann. Die Eltern der Klasse 4c der Katholischen Grundschule Neanderstraße in Mettmann sind froh, dass die Ferien beginnen. Dass die Klassenlehrerin ihrer Kinder kurz vor Ende des Schuljahres gehen musste, können sie nicht verstehen.
Vier Jahre lang hatte die Lehrerin die Klasse 4c unterrichtet. Die Eltern, die Schüler und die Schule waren mit ihrer Arbeit zufrieden. „Die Kinder haben sie geliebt“, sagt Robert Niespor, Vater von Vivien, die nach den Sommerferien aufs Konrad-Heresbach-Gymnasium geht.
Kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Schuldienst hatte die Lehrerin die Eltern informiert, dass sie zum 26. Mai aufhören wird. „Leider kann das Schulamt Mettmann mir keine Weiterbeschäftigung im Sommer 2014 an einer Grundschule garantieren“, schreibt sie. Deshalb werde sie Ende Mai ihr Arbeitsverhältnis auflösen.
Die Eltern sind empört. „Es kann doch nicht sein, dass so eine tolle Lehrerin nicht weiterbeschäftigt wird“, sagt Niespor. Er hatte gehofft, dass sein Sohn Robin, der nach den Ferien eingeschult wird, von ihr unterrichtet wird.
Das Schulamt hatte der Lehrerin angeboten, den Vertrag bis zu den Sommerferien zu verlängern. „Das wollte sie nicht“, sagt eine Sprecherin der Kreisverwaltung.
In den vergangenen sechs Jahren, so die Lehrerin, habe sie 17 Arbeitsverträge beim Schulamt Mettmann unterschrieben, „manche gingen über drei Wochen oder endeten vor den Schulferien und begannen erst nach den Ferien wieder“. Robert Niespor: „So geht man doch nicht mit Menschen um.“
Deshalb haben die Eltern einen Brief ans Ministerium für Schule und Weiterbildung geschrieben und diesen Zustand beklagt. Doch die Aussicht auf Erfolg dürfte gering sein. Denn die Lehrerin gilt als Seiteneinsteigerin im Grundschuldienst, obwohl sie ein pädagogisches Hochschulstudium nachweisen kann. Diesen Seiteneinsteigern, so das Ministerium, sollen auslaufende Verträge nicht verlängert und neue nicht abgeschlossen werden.
Vorrang sollen Bewerber haben, die ein Grundschulstudium und Referendariat nachweisen können. Die Eltern bitten das Ministerium, diese Praxis zu überdenken, vor allem für bewährte Seiteneinsteiger.