Erkrath: Dem Paradies droht der Abriss

Gartenanlage: Die Verwaltung besteht darauf, dass vor 20 Jahren illegal gebaute Gartenhäuser bis zum Jahr 2015 verschwinden.

Erkrath. Bislang gibt es auf dem Grundstück der Fuhrmanns erst ein Opfer. Unter der Eisfläche auf dem zugefrorenen Teich klebt der weiße Bauch eines toten Goldfischs. Der hat den Frost nicht überlebt.

Alles andere im Kleingarten des Ehepaars an der Johannesberger Straße ist der erfüllte Traum von Idylle. Grill, Beete, Sitzgelegenheiten an allen Ecken - und im Mittelpunkt steht ein 64 Quadratmeter großes Haus mit Wohnzimmer, Bad, Küche und anderen Annehmlichkeiten, die das Leben schöner machen. Sogar das Brausen auf dem Asphalt der nahen Autobahn A3 klingt nach kurzer Zeit beruhigend.

Wobei der Begriff "Kleingarten" in die Irre führen könnte. Was Angelika und Gerhard Fuhrmann 1989 für damals 10000 Mark von privat gekauft haben, ist 1200 Quadratmeter groß. "Ein Jahr später haben wir dann das Haus draufgesetzt", sagt sie.

Genau diese Bautätigkeit bereitet jetzt Ärger. Jede Menge Ärger. Die Bauordnungsbehörde der Stadt hat nämlich 19 Jahre später erkannt, dass auf dem Grundstück nichts stehen darf - keine Ruhebank, kein Teich und schon gar nicht ein Haus. "Es handelt sich um Außenbereich, für den es keinen Bebauungsplan gibt", sagt Helmuth Hentschel, der Leiter des Bauordnungsamts. Und weil das so ist, sei alles außer Landwirtschaft auf dem Grund und Boden verboten.

Nun wollen die Fuhrmanns weder Weizen anbauen, noch Kartoffeln ernten. Sie wollen wie bisher so viel Zeit wie möglich in ihrem Garten verbringen. Dieses Privileg soll 2015 enden. "Bis dahin müssen die Leute alles abgerissen haben", sagt Hentschel. Er spricht von 20 Nutzern, Gerhard Fuhrmann kommt auf 14.

Aber nicht nur bei der Anzahl der Parzellen gehen die Beteiligten von unterschiedlichen Fakten aus. Was das weitere Vorgehen betrifft, bestehen eklatante Differenzen. "Wir hatten Klage gegen den Bescheid der Stadt eingereicht", sagt Angelika Fuhrmann.

Als Folge nahm ein Richter vom Verwaltungsgericht Düsseldorf auf dem Sofa Platz und hörte dem Ehepaar zu. Das sprach davon, dass es sich des nicht genehmigten Baus bewusst sei und einzulenken gedenke. "Dann wurde uns gesagt, dass, wenn wir die Klage zurückziehen, wir nicht abreißen müssen, sondern verkleinern dürfen."

Als Beweis für diese Vereinbarung hält Gerhard Fuhrmann ein Schreiben des Gerichts hoch, in dem steht, dass "die angemessene Reduzierung des Baukörpers" vorbehalten bleibt. "Wir haben uns schon überlegt, welchen Teil des Hauses wir abreißen", sagt der Hausherr. Sollte die Stadt jedoch auf dem Abriss beharren, "werden wir erneut klagen".

Diese Konfrontation scheint unausweichlich. Auch wenn Hentschel sagt, keine Lust zu haben, "Bürger zu terrorisieren", spricht er auch davon, "ordnungsbehördlich sofort abreißen lassen zu können". Die Verwaltung warte jedoch bis 2015, "weil dann die Pachtverträge gekündigt werden können". Auch das verstehen die Fuhrmanns nicht: "Das Grundstück ist doch unser Eigentum." Und dafür wollen sie kämpfen. Goldfische können sehr alt werden.