Erkrath: Ein Messerstich im Dunkeln
Vor dem Amtsgericht wurde der Angriff auf einen Mann am Parkplatz Sandheide verhandelt.
Erkrath. Am Mittwoch hatte das Velberter Amtsgericht eine blutige Tat zu verhandeln. Fünf Zentimeter tief und vier Zentimeter breit war die Stichwunde, die dem Erkrather S., der mithilfe einer Dolmetscherin seine Aussage machte, am 13. September 2008 auf einem Parkplatz an der Sandheider Straßein Erkrath zugefügt wurde. Er bekam ein Messer in die Seite gestochen.
"Es ist eine Narbe zurückgeblieben, außerdem ist der Muskel beschädigt", sagte S. Laut eines Berichts der Düsseldorfer Uniklinik, in die der Mann eingeliefert wurde, bestand durch die Wunde aber keine Lebensgefahr. Nach drei Tagen konnte er entlassen werden.
In das Dunkel um einen möglichen Täter kam nur langsam Licht. "Bei der Vernehmung im Krankenhaus haben Sie angegeben, niemanden erkannt zu haben", erinnerte der Vorsitzende Richter. Der Kriminalbeamte, der die Vernehmung durchgeführt hatte, bestätigte dies. Am Mittwoch sagte S. dann jedoch, wie bereits eine Woche nach der ersten Vernehmung, aus, er habe den Angeklagten, den 32-jährigen Kasachen G.an dem Tatabend erkannt - obwohl es dunkel war und er den Mann kaum kannte.
Nach und nach entwirrte S. den Ablauf des 13. Septembers: Zunächst habe er G. in seiner Wohnung in Hochdahl besucht, um dort einen Bekannten zu treffen. Diesen traf er dort jedoch nicht an. "Es waren drei andere Männer da. Wir haben gemeinsam Bier getrunken", erzählte S.
Als er schließlich von der Toilette kam, sei es zu einer Schlägerei gekommen - wie es dazu kam, ist unklar. "Ich bin dann gegangen. Als ich mit meinen beiden Neffen an einem Parkplatz stand, kam plötzlich jemand von hinten und stach mir das Messer in die Seite", so seine Aussage.
Kurz darauf sei der ältere Bruder des Angeklagten zu ihm gekommen. "Er sagte, ich hätte Streit mit seinem Bruder." Daraus habe sich für ihn ergeben, dass G. der Täter sei. Dieser hörte mit beinahe unbeteiligtem Gesichtsausdruck den Schilderungen zu, seine weiße Baseballkappe vor sich auf dem Tisch liegend, die Hände verschränkt.
Warum Streck und seine Neffen das nicht bereits bei der ersten Vernehmung angegeben haben, erklärte sich der damals zuständige Kriminalbeamte so: "Ich hatte das Gefühl, alle drei hatten Angst." Als S. eine Woche später ausgesagt hatte, waren auch die Neffen dazu bereit. "Für mich klang das schlüssig; ich hatte nicht den Eindruck, dass ich nicht die Wahrheit höre."
Ein mögliches Motiv für den Angriff ist bislang noch völlig unklar. G., der seit seinem 18. Lebensjahr in Deutschland lebt, verbüßt zur Zeit eine Haftstrafe. Er sagte am Mittwoch nicht aus. Da außerdem einer von S. Neffen nicht als Zeuge erschienen war, wird die Verhandlung am Freitag, fortgesetzt.