Erkrath: Keine Gnade für reuigen Dieb
Amtsgericht: Der 31-Jährige muss 18 Monate lang ins Gefängnis.
Erkrath/Velbert. "Wenn meine Freiheitsstrafe nicht als Bewährungsstrafe ausgesprochen wird, verliere ich meinen Job, meine Wohnung - einfach alles." Die Worte des Angeklagten halfen nicht, das Amtsgericht Velbert verurteilte den 31-Jährigen am Mittwoch wegen Diebstahls zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Der Hartz IV-Empfänger hatte am 24. Februar dieses Jahres mittags einen Rentner in der Postbank-Filiale am Hochdahler Markt 30 Euro gestohlen. "Ich wollte 200 Euro abheben und war völlig überrascht, als plötzlich noch eine Person nach den Geldscheinen aus dem Geldautomaten griff", sagte das 87-jährige Opfer.
Täter E. wiederholte immer wieder: "Es tut mir unheimlich leid." Dies hatte er dem Senior bereits vor der Verhandlung unter vier Augen gesagt. Der Rentner nahm die Entschuldigung, nicht aber die 30Euro, die ihm der Angeklagte wiedergeben wollte, an. "Ich schenke Ihnen die 30 Euro. Ich bin nur froh, dass mir nichts passiert ist", sagte G.
Da keine Gewalt angewendet wurde, der gestohlene Betrag mit 30 Euro sehr gering und der Täter geständig war, lautete das Tatvergehen "Diebstahl" und nicht "Raub". Die Forderung der Staatsanwaltschaft, nach "Gewerbsmäßigen Diebstahl" zu urteilen, lehnte das Gericht ab.
Negativ wirkte sich für den Angeklagten bei der Urteilsfindung vor allem die Tatsache aus, dass er sich mit dem alten Herrn samt Krückstock und Hörgerät ein "absolut wehrloses Opfer" gesucht hat und dass er ein "buchdickes" Vorstrafenregister besitzt. Seit 1998 hat E. mit Diebstählen, Handel mit Betäubungsmitteln sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Erschleichen von Leistungen Vorstrafen angehäuft.
"Nicht das Vergehen als solches zieht die 18 Monate Freiheitsstrafe nach sich, sondern vielmehr die Vorgeschichte und die Tatsache, dass Sie nichts aus ihren anderen Vorstrafen gelernt haben", sagte der Richter abschließend.