Es gibt keine Option mehr
Die Entscheidung zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen bewerten die Wohlfahrtsverbände als „Riesenenttäuschung“.
Kreis Mettmann. In einem knappen Schreiben an Ursula von der Leyen hatte NRW-Sozialminister Guntram Schneider der Bundesarbeitsministerin die Reihenfolge der Bewerber der sogenannten Optionskommunen mitgeteilt: Acht kommen zum Zuge, der Kreis Mettmann landete bei der Eignungsprüfung auf Platz neun.
Damit hatten sich die Pläne der Kreisverwaltung und der meisten Städte im Kreis zerschlagen, die Betreuung für die rund 30 000 Hartz-IV-Empfänger und Bezieher von SGB-II-Leistungen selbst zu regeln.
Entsprechend groß war die Enttäuschung. „Das ist ein schwarzer Tag für die Langzeitarbeitslosen im Kreis Mettmann“, sagte Landrat Thomas Hendele. Kreisdirektor Martin Richter war bis zuletzt zuversichtlich gewesen: „Wir haben exzellente Vorarbeit geleistet und einen überzeugenden Antrag abgeliefert.“
Die Wohlfahrtsverbände im Kreis Mettmann, die bei der Option eingebunden worden wären und mehr Einfluss bekommen hätten, werteten die gescheiterte Bewerbung als „Riesenenttäuschung“. „Lokal orientierte und bewährte Strategien bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit könnten so nicht mehr zum Zuge kommen“, sagte Sprecher Werner Starke.
Bis zur Entscheidung hatten Hilden, Langenfeld und Ratingen gegen die Option gestimmt und stattdessen für die „Gemeinsame Einrichtung“ plädiert, bei der alle Maßnahmen im Hartz-IV-Bereich in einer Trägerschaft von Kommunen und Agentur für Arbeit wahrgenommen werden.
Als wichtigste Argumente gegen die Option wurde ins Feld geführt: ungeklärte Fragen, hohe Risiken bei der Finanzierung und Zweifel an der Effizienz und Kompetenz der Option.
Nach vorsichtigen Schätzungen hätte die Umstellung auf die Optionslösung drei Millionen Euro für Datentransfer bis hin zur EDV-Ausstattung verschlungen. Außerdem hätte die Kreisverwaltung personell aufgestockt werden müssen — zusätzlich zur Übernahme von 90 Prozent des Personals der Agentur für Arbeit.
Von der Optionslösung hätten vor allem die kleineren und finanziell schwächeren Kommunen im Kreis profitiert, weil sie die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in die Zuständigkeit des Kreises abgegeben hätten. Die Befürworter des Optionsmodells kritisierten, dass die „Gemeinsame Einrichtung“ ihren Schwerpunkt bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt setze.
Zwei Drittel der jetzigen Arge-Kunden gelten jedoch als vermittlungsfern und können nur schwer integriert werden. Dieser Teil der Hartz-IV-Empfänger könnte durch die „Gemeinsame Einrichtung“, bei der der Kreis nur wenig Einfluss auf die Maßnahmen hat, in noch schwierigeres Fahrwasser geraten.
Dagegen hielten die Options-Kritiker die Beschränkung auf den Kreis als Vermittlungsgebiet für ein Hemmnis. Die Lage inmitten einer starken Wirtschaftsregion erfordere es, auch die benachbarten Großstädte einzubeziehen und so die Vermittlungschancen zu steigern.