Freundschaft endet mit einer Prozess-Lawine

Vor acht Jahren gerieten vier Menschen in Streit.

Kreis Mettmann. Tja, das war’s dann wohl mit der Freundschaft zwischen zwei Haanern und einem befreundeten Pärchen, die mal gut miteinander konnten. Die Vorgeschichte: Vor acht Jahren zerstritten sie sich derart, dass das Amtsgericht Mettmann ein erstes Mal entscheiden musste. Begonnen hatte der Streit nach einer teuren Abmahnung ob eines illegal herunter geladenen Films, der sich auf dem ausgeliehenen Laptop der einen Partei fand. Der Ausleiher stritt das Herunterladen ab, das Besitzerpärchen klagte auf Ersatz der Abmahnkosten und wurde vor dem Amtsgericht abgewiesen, da der Vorwurf nicht bewiesen werden konnte.

Reiner Zufall natürlich, dass kurze Zeit später die Unterlegenen bei der Polizei in Erkrath den ehemaligen Freund anzeigten, weil man diesen dort — ohne Fahrerlaubnis — am Steuer des Familienautos beobachtet haben wollte. Daraus folgte ein weiterer Prozess, in dem die beiden als Zeugen auftraten. Die wurden vom Amtsgericht in Mettmann mit gewissem Misstrauen als nicht so glaubwürdig gewertet wie eine Entlastungszeugin. Diese hatte ausführlich erklärt, warum an jenem Tag nur die Ehefrau des vermeintlichen Verkehrssünders gefahren sein konnte. Das wiederum reichte der Richterin, um den beschuldigten Ehemann freizusprechen.

Abschluss der Feindseligkeiten? Leider nein. Eine Justizreferendarin legte jetzt Wert darauf, dass nun die Anzeiger als Zeugen wegen angeblicher Falschaussage selber angeklagt wurden. Das Gericht ging darauf ein und verurteilte streng zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung.

Dagegen beriefen sich die Haaner nun vor dem Landgericht in Wuppertal, sieben Jahre nach dem ersten Prozess. Die Beweislage war mehr als diffus — zwischenzeitlich war auch ein Gegenbeweis zur Aussage der vormaligen Entlastungszeugin aufgetaucht. Ein Anwalt der Angeklagten sah die Sache längst als ‚juristische Herausforderung’ und plädierte für Freispruch, da eine willentliche Falschaussage nicht zu erkennen gewesen sei.

Ähnlich, aber ganz so einfach sah das der Staatsanwalt nicht und war mit einer Einstellung des Verfahrens nur gegen Zahlung einer Geldsumme einverstanden. Nach einiger Feilscherei wurde das Verfahren dann eingestellt und die Verkehrswacht Wuppertal wird sich über eine Zuwendung von insgesamt 600 Euro freuen dürfen.

Die Freundschaft wird sich wohl nicht retten lassen. Aber es dürfte ein Beispiel sein, wie mangelnde Streitkultur zu einer Prozess-Lawine wird.