Innenstadtsperrung: BfM stellt Antrag auf Bürgerentscheid
Mettmanner sollen Entscheidung zum Verkehrskonzept selbst treffen.
Mettmann. Die Fraktion „Bürger für Mettmann“ (BFM) hat für die nächste Ratssitzung am 4. Juli einen Antrag gestellt. Der Rat soll einen Ratsbürgerentscheid beschließen, der folgenden Wortlaut hat: „Sollen die Schwarzbachstraße und die untere Johannes Flintrop-Straße für den Pkw-Verkehr dauerhaft gesperrt werden?“
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Ratsbürgerentscheid am 24. September 2017 parallel zur Wahl des Deutschen Bundestages sicherzustellen, so die BFM. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides im Haushalt 2017 einzustellen. Die Begründung der BFM: Mit dem Ratsbürgerentscheid werde dem Rat die Möglichkeit gegeben, in wichtigen kommunalpolitischen Angelegenheiten die Bürger entscheiden zu lassen, die Entscheidung also unmittelbar an die Bürger zurückzugeben.
Daniel ten Brinke (BFM): „Die Entscheidung über die Netztrennung ist das meistdiskutierte kommunalpolitische Thema der letzten Jahre. Auch nach der Entscheidung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Umwelt des Rates der Stadt Mettmann im September 2016, in dem die Netztrennung beschlossen wurde, ist bei diesem Thema keine Befriedung eingekehrt.“
Die Frage habe eine gewaltige Tragweite, nicht nur in Bezug auf den städteplanerischen Teil. Die Entscheidung greife in viele Lebensbereiche der Menschen in dieser Stadt direkt ein: So sei es ein eher seltener Fall, dass eine solche Maßnahme (gemeint ist die Netztrennung), wie hier bei Bürgern, die in Geschäften der Innenstadt ihren Arbeitsplatz haben, diese direkt um ihren Arbeitsplatz fürchten lasse.
Die Menschen in Mettmann empfinden die Entscheidung als wichtig. Sie wollen diese Entscheidung selbst treffen. In einer Unterschriftenaktion, die Unterstützung eine Bürgerentscheidung forderte, unterschrieben innerhalb von drei Wochen mehr als 3000 Bürger. Auch wenn diese Aktion keine formellen Ableitungen auf die Ratsentscheidung zulasse, so ten Brinke, (weil die gesetzliche Drei-Monatsfrist abgelaufen ist), so sei sie für die Politik ein deutlicher Handlungsauftrag, die eingeforderte Bürgerbeteiligung zu gewähren. Letztendlich sei in den vergangenen Wochen viel über die Frage diskutiert worden, ob man den Entscheid noch durchführen könne, da die Folgen nicht absehbar wären. Angefangen von potenziellen Rückforderungen der Fördermittel bis hin zur These, dass die Entscheidung sich auf die bereits getätigten Auftragsvergaben auswirken könnte, was natürlich weder beabsichtigt war, noch ist, so BFM.
Ten Brinke: „Die Frage nach den Konsequenzen ist eine Frage der Umplanung und der Kommunikation mit der Bezirksregierung, bei dem es darum geht, Lösungen zu finden, die den Zielen den integrierten Handlungskonzeptes so entsprechen, dass keine oder möglichst geringe Rückforderungen zu erwarten sind.“ cz