Ist Gut Heresbach noch zu retten?
Seit Jahren müssen die Mettmanner zusehen, wie das Denkmal verfällt. Nach dem Tod der Eigentümerin keimt neue Hoffnung auf, das Gut zu retten.
Mettmann. Bislang blieben alle Mühen erfolglos. Die Stadt schrieb Briefe in Sachen Denkmalschutz, die Eigentümerin von Gut Heresbach lebte schon seit längerem in einem Seniorenheim und war nicht zu erreichen. Derweil stand es mit dem Gemäuer nicht zum Besten, getan wurde in den vergangenen Jahren nur das Allernötigste. Aus Denkmalschutzsicht war das nicht genug, den Gerichtsweg hat man seitens der Stadtverwaltung dennoch gescheut.
Nun ist die Eigentümerin gestorben und möglicherweise kommt bald schon Bewegung in die Sache. „Wir werden die neuen Besitzer in vier bis sechs Wochen erneut anschreiben“, kündigt der städtische Fachbereichsleiter Kurt Werner Geschorec an. Noch ist nicht klar, welche Pläne die Erben mit dem Geburtshaus von Konrad Heresbach haben. Im eigenen Besitz halten und selbst einziehen? Umbauen und vermieten? Oder möglicherweise verkaufen? Was auch immer dort geschieht — es geht nicht ohne den Denkmalschutz. Und eines geht definitiv nicht: Den Hof abreißen, um auf dem ländlich gelegenen Grundstück an der Stadtgrenze zu Wuppertal einen Neubau zu errichten. „Jegliche Veränderung ist mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen“, sagt Kurt Werner Geschorec.
Bei der Stadt hofft man nun jedenfalls, dass die neuen Eigentümer von „Gut Heresbach“ in absehbarer Zeit tätig werden. Das würde voraussetzen, dass sich die Erben einig sind und die Eigentumsverhältnisse nicht erst in langwierigen Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Denn dann würde es erneut eine Hängepartie geben. „Schlimmstenfalls müssten wir ein Rechtsverfahren einleiten“, spricht Kurt Werner Geschorec über ein Prozedere, das bei der Stadt niemand wirklich will. Denn sowas kann dauern und es würden wohl wieder Jahre ins Land gehen, ohne dass sich etwas tut. Derweilen verfällt das Gemäuer weiter und die Stadt wäre irgendwann gezwungen, selbst Geld für die Erhaltung in die Hand zu nehmen, um es sich später von den Eigentümern zurückzuholen.
Sollten die wiederum nachweisen können, nicht über die notwendigen finanziellen Mittel zu verfügen, ist die Stadt in der Pflicht. Auf diese Möglichkeit angesprochen, sagte Fachbereichsleiter Kurt Werner Geschorec schon vor Jahren: „Da werden 39 500 Mettmanner vermutlich nicht begeistert sein, wenn wir uns einen Bauernhof ins Haus holen.“ Dabei hatte es zwischenzeitlich durchaus ernsthafte Bemühungen gegeben, andere Perspektiven zu entwickeln. Federführend war Peter Feyen als damaliger Vorsitzender des Mettmanner Bürgerforums, das sich der Sache angenommen hatte. Er hatte die Eigentümerfamilie zu Gesprächen getroffen und es geschafft, Fördermittel vom Denkmalschutz aufzutreiben. „Voraussetzung dafür wäre gewesen, dass sich die Stadt mit einem Eigenanteil beteiligt“, so Feyen. Und das sei abgelehnt worden.