ERKRATH/WUPPERTAL Haftstrafe wegen Besitzes von Kinderpornografie
Erkrath/Wuppertal · Mit der Perspektive vor Augen, ein Jahr hinter Gittern verbringen zu müssen, war der Verurteilte in Berufung gegangen. Die seine Bemühungen wirkten allenfalls halbherzig.
Die Anklage warf ihm den Besitz von Kinderpornografie vor. Das Amtsgericht hatte den 53-Jährigen, der mit seiner Lebensgefährtin in Erkrath wohnte, für ein Jahr in Haft geschickt. Ohne wenn und aber. Und vor allem ohne Bewährung. Mit der Perspektive vor Augen, ein Jahr hinter Gittern verbringen zu müssen, war der Verurteilte in Berufung gegangen.
Die sollte nun verhandelt werden und wer nicht kam, das war der Angeklagte. Dass der Prozess dann eine Stunde später doch noch beginnen konnte, war der Kulanz der Berufungskammer zu verdanken. Die wartete auf den Mann, der zuvor von seinem Verteidiger mittels Handy alarmiert worden war und vor Gericht einräumte, dass er den Termin „verschwitzt“ habe. Er sei erst letzte Woche umgezogen, das sei alles mit Stress verbunden gewesen. Die drohende Haftstrafe scheint auf der Prioritätenliste offenbar nicht allzu weit oben gestanden zu haben.
Irgendwie machte das alles keinen wirklich guten Eindruck, was die Berufungsrichterin den bereits einschlägig Vorbestraften auch wissen ließ. Inmitten der Verlesung des amtsgerichtlichen Urteils hörte man dann auch, was ihm vorgeworfen wurde: Im Oktober 2020 hatte man Kinderpornografie bei ihm gefunden. Etliche Fotos und Videos auf dem Laptop und dem Handy. Dazu noch mehrere USB-Sticks mit einschlägigem Material, die Kinder waren alle jünger als 12 Jahre. Der Angeklagte hatte schon beim Amtsgericht keinen Hehl aus seiner Neigung gemacht und räumte unumwunden ein, die Dateien besessen zu haben.
Ja, das tue ihm alles leid. Wenn er etwas gutmachen könnte, würde er es tun. All das klang wenig überzeugend und eher danach, als sei es gesagt worden, weil man das bei Gericht nun mal so machen muss, um Chancen auf eine mildere Strafe zu haben. Die Berufungsrichterin scheint das ähnlich gesehen zu haben, sie fand klare Worte in Richtung des Angeklagten: „Sie versäumen den Termin, lassen uns warten und jetzt soll uns das reichen für eine gute Sozialprognose?“ Gemeint war damit auch der wenig überzeugende Wille des 53-Jährigen, eine Therapie machen zu wollen. Er habe sich angeblich bei einer Einrichtung gemeldet, die Pädophilen wie ihm helfen könne. Dort aber habe man ihm gesagt, dass er erst bei einem Psychologen eine Zweitmeinung einholen solle.
Einen solchen habe er auch angerufen, nun warte er auf dessen Rückruf. Und das angeblich schon seit vier Wochen, der in Düsseldorf praktizierende Therapeut sei schlecht zu erreichen. Am Ende blieb bei der Kammer offenbar der Eindruck, der sich schon zu Beginn aufgedrängt hatte: Die Bemühungen des Angeklagten wirkten allenfalls halbherzig. Eine Grund, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sah die Berufungsrichterin nicht. Nun steht also kurz nach dem Einzug in die neue Wohnung schon der nächste Umzug an, diesmal für ein Jahr hinter Gitter.