Notdienst im Kreis Mettmann So klappt es mit dem ärztlichen Notdienst an Weihnachten, Silvester und Neujahr

Kreis Mettmann · Gut 90 Notdienstpraxen in Nordrhein übernehmen die Versorgung über Weihnachten und Silvester.

Wenn die Arztpraxen geschlossen haben, hilft der  Notdienst.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

(Red/tpp) Wer an Weihnachten, Silvester oder Neujahr akute, gesundheitliche Probleme bekommt, kann sich an den ärztlichen Notdienst wenden. Dieser ist an den Feiertagen genauso im Einsatz wie sonst abends, nachts oder an den Wochenenden. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) informiert, sind in ihrem Zuständigkeitsbereich über 90 Notdienstpraxen an diesen Tagen geöffnet, die ohne Voranmeldung aufgesucht werden können.

Die meisten Arztpraxen haben an den Feiertagen geschlossen, zudem sind viele niedergelassene Ärzte im Urlaub (hier zwischen Mittwoch, 27. Dezember und Freitag, 29. Dezember). Um die Versorgung der Menschen trotzdem zu gewährleisten, sind bestimmte Praxen und Kliniken als Notdienstpraxen ausgewiesen.

Die fachärztlichen Notdienstpraxen für Mettmann sind das Städtische Klinikum in Solingen (Gotenstraße 1, Kinder-Notdienst), das Ärztehaus Medilev in Leverkusen, (Am Gesundheitspark 4, Kinder-Notdienst) und der augenärztliche Notdienst in Düsseldorf (Moorenstraße 5). Praktische Informationen und Adressen zu weiteren Notdienstpraxen gibt es unter der Servicenummer 116 117.

Wer nicht gut zu Fuß ist und deshalb keine der Notdienstpraxen aufsuchen kann, wendet sich an die Notfallnummer 116 117. Sie ist zuständig für nicht lebensbedrohliche Fälle. Diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar und hat ihre Telefon-Kapazitäten zu den Feiertagen zusätzlich noch einmal verstärkt. Hier kann außerdem auch ein Hausbesuch vereinbart werden.

Auch eine Videosprechstunde wird angeboten

Eltern erkrankter Kinder und Jugendlicher haben darüber hinaus die Möglichkeit, das Angebot der Videosprechstunde im Kindernotdienst zu nutzen. Dieser Zusatz-Service der KV Nordrhein ist bis Ende Januar 2024 mittwochs von 16 bis 22 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags (inklusive Heiligabend und Silvester) von 10 bis 22 Uhr verfügbar. Angefragt werden kann die Videosprechstunde entweder telefonisch über die Rufnummer 116 117, oder auch online über www.kvno.de/kinder.

Anschließend erhalten die Eltern per E-Mail einen Termin-Link. Wichtig: Anrufer sollten die Versichertendaten des erkrankten Kindes zur Hand haben. Während einer Erstkonsultation sollte darauf geachtet werden, dass eine ruhige Umgebung herrscht, damit Ablenkungen vermieden werden. Der Arzt oder die Ärztin kann dann den Gesundheitszustand des Kindes beurteilen und erste Maßnahmen mit den Eltern besprechen. Auch die Dringlichkeit eines Besuchs in einer der genannten Kinder-Notdienstpraxen kann eingeschätzt werden.

Die KV weist außerdem darauf hin, dass die urlaubsbedingten Schließungen der regulären Praxen rechtzeitig beachtet werden sollten. Darüber informieren in der Regel entsprechende Praxis-Aushänge, Ansagen auf den Praxis-Anrufbeantwortern oder auch Angaben auf deren Homepage.

(tpp)