Windräder im Kreis Mettmann Kreis fordert Änderungen bei der Windkraft-Planung

Kreis Mettmann · Die Abgabefrist war am 29. August. Mit einigen Tagen Verzug hat die Kreisverwaltung nun ihre Stellungnahme zum Ausweis von Windkraftvorranggebieten veröffentlicht. Die hat es in sich.

Die Windräder bekommen derzeit Gegenwind – auch vom Kreis Mettmann.

Foto: dpa/Jens Büttner

(dne) In der Diskussion um die Einrichtung von Vorranggebieten für die Windkraft hat der Kreis Mettmann der Bezirksregierung Düsseldorf eine vierseitige Stellungnahme übersandt. Diese wurde jetzt veröffentlicht. Kreisplanungsamtsleiter Georg Görtz zählt darin eine ganze Reihe von Gründen auf, die gegen die 18. Änderung der Regionalplanung in ihrer jetzigen Form sprechen.

Wie zuvor die Stadt Mettmann und die Bürgerinitiative Windstill geht auch der Kreis auf die Gesundheitsbedenken der Anwohnenden ein. Er appelliert an die Bezirksregierung, mehr als 400 Meter Abstand zwischen den Windkraftgebieten und der nächsten Wohnbebauung zu lassen. Zudem müsse dem Faktor „Wohnen“ bei der Auswahl der Windenergiebereiche ein höheres Gewicht zukommen, schreibt der Kreis. Dies werde sich „nicht nennenswert“ auf Anzahl und Größe der geplanten Windenergiebereich auswirken – aber die Akzeptanz bei den Bürgern erhöhen.

Von der unteren Naturschutzbehörde werden Bedenken zum Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag geäußert. Da die in den Gebieten vorkommenden Tierarten „nicht ausreichend vollständig“ abgebildet worden seien, seien die Aussagen zur Unbedenklichkeit aus Umweltsicht „nicht zutreffend“. Als Beispiele nennt der Kreis jeweils einen Brutplatz der geschützten Rotmilane im Mettmanner Windkraftgebiet MET 01 sowie auf der Langenfelder Fläche Lan01. Der Kreis warnt vor diesen „Datenlücken“, durch die für betroffene Arten keine Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden“ könnten. Eine rechtssichere Entscheidung könne nur auf Basis vollständiger Daten sichergestellt werden. Als Anlage übersendet der Kreis ergänzende Daten und Karten.

Schließlich rät der Kreis dazu, die Böden als eigenständiges Schutzgut zu erfassen. Die Böden seien aufgrund ihrer Versorgungsfunktion von Planungen freizuhalten. Am Ende wird der von Bezirksregierung aufgebaute Zeitdruck kritisiert. Dieser habe eine Befassung der politischen Gremien im Kreis mit der Stellungnahme verhindert.

(dne)