Politik in Mettmann Kritik an Dringlichkeitsentscheid
Mettmann. · Eigenmächtig, am Stadtrat vorbei wurden Entscheidungen besiegelt, die fast alle Bürger dieser Stadt betreffen, heißt es.
(von) Wie im Amtsblatt der Stadt Mettmann zu lesen ist, hat die Bürgermeisterin mit einem Ratsmitglied eine Reihe von Gebührensatzungen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Dringlichkeitsentscheidungen können nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung getroffen werden, wenn eine Einberufung des Rates nicht möglich ist und die Entscheidung nicht aufgeschoben werden kann.
„Beide Voraussetzungen treffen nicht zu. Der Haupt- und Finanzausschuss anstelle des Rates hätte kurzfristig einberufen werden können, zudem kann eine Gebührensatzung mit rückwirkender Inkraftsetzung beschlossen werden“, sagt Andreas Konrad von der Wählergemeinschaft „Zur Sache Mettmann“.
Sollten dazu rechtliche Bedenken bestehen, bestünde weiterhin die Möglichkeit, über die Inkraftsetzung zu einem späteren Zeitpunkt die Gebührenbedarfsberechnung so zu gestalten, dass kein Gebührenausfall zu beklagen ist. Varianten, die eine Dringlichkeitsentscheidung nicht erforderlich machen, was die Wählergemeinschaft kritisiert.
Mit ihrer Kritik ist die Wählergemeinschaft nicht alleine. Von den Gebührenänderungen per Dringlichkeitsentscheid „haben wir selbst nur durch Zufall erfahren“, berichtet André Bär, Fraktionsvorsitzender der Linken. „Verwundert“ ist er darüber, dass diese „Gebührenänderungen mit kostenrelevanten Auswirkungen für alle Mettmanner Bürger bisweilen nicht kommuniziert wurde“.
Die veränderten Gebühren wurden zum 1. Januar 2021 wirksam. Die Gebührenänderungen sind aber nicht der einzige Stein des Anstoßes. „Uns interessiert natürlich auch, mit welchem Ratsmitglied diese Dringlichkeitsentscheidung beschlossen wurde“, fügt André Bär hinzu. „Eigenmächtig wurden von der Bürgermeisterin und einem Ratsmitglied wichtige Entscheidungen besiegelt, die fast alle Bürger dieser Stadt betreffen. Mit solch einer Vorgehensweise, wer auch immer sie forciert hat, wird der Stadtrat überflüssig“, kritisiert „Zur Sache“ diese Intransparenz. Die Bürger außen vor zu lassen, sei schlimm. „Wenn dies jemand tut, der vor der Wahl in jeder Ansprache betont hat, wie bedeutsam das ‚wir in Mettmann’ sei und wie wichtig Transparenz sei, wirft das aktuell Fragen auf“, sagt Andreas Konrad.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Gebührenveränderungen den Bürgern wie jedes Jahr in einem Informationsschreiben zu Beginn des neuen Jahres mitgeteilt werden. Konstant bleiben Gebühren für Straßenreinigung und Friedhof. Bei leicht gesunkenen Behälteräquivalenten steigen die Gebührensätze für Restmüllgefäße durchschnittlich um etwa 7,4 Prozent und für Container um etwa 7,6 Prozent. Die Gesamtaufwendungen für die Abfallbeseitigung steigen im Vorjahresvergleich um rund 7,7 Prozent.
Davon entfallen zirka 4,7 Prozent auf eine Anhebung der an den Kreis Mettmann zu zahlenden Entsorgungsgebühren, auf deren Höhe die Stadt Mettmann keinen Einfluss hat und die im Rahmen der Ermittlung städtischer Abfallgebühren vollumfänglich auf den Gebührenzahler umzulegen sind. Zudem werden Mehraufwendungen für die Leerung der Altpapier-Depotcontainer erwartet, da engere Leerungsintervalle sowie erhöhte Abfuhrmengen berücksichtigt werden. Eine für 2021 vorgesehene Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich mildert die Gebührenerhöhung geringfügig ab.