Mangel an Notärzten wird immer deutlicher
Fahrten zwischen zwei Kliniken nehmen immer mehr zu. Der Notarzt begleitet sie und fehlt bei Einsätzen.
Täglich müssen Notärzte im Kreis Mettmann die Verlegung eines Notfallpatienten begleiten. Beispielsweise wenn ein Patient einen Herzkatheter bekommt und dies nicht in dem Krankenhaus vorgenommen werden kann, in dem der Patient stationär aufgenommen wurde. Oder wenn es sich um Schlaganfall-Patienten oder Menschen handelt, die eine Hirnblutung erlitten haben. . Der Notarzt fährt dann in seinem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn hinter den Rettungswagen her und kann im Bedarfsfall sofort helfen.
„Solche Fahrten kommen etwa einmal täglich im Kreis Mettmann vor“, bestätigt Dr. Arne Köster, der ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes im Kreis Mettmann. Diese Regelung sei nicht neu und vom Land vorgeschrieben. Der Notarzt ist während einer solchen Fahrt gebunden. Falls zum gleichen Zeitpunkt ein Notfall eintrete, übernehme der Notarzt aus einem anderen Krankenhaus den Einsatz.
Diese Transporte führen zu erheblichen logistischen Problemen in den Leitstellen und Rettungsdienstbereichen, weil diese Fahrzeuge für das „normale“ Rettungsdienstgeschäft nicht mehr zur Verfügung stehen, schreibt Klaus Lindner, Disponent einer Leitstelle.
Auch Lothar Tetard, derzeit stellvertretender Leiter der Leitstelle im Rhein-Kreis-Neuss und elf Jahre Chef der Mettmanner Leitstelle, bestätigt dies. „Die Situation hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschärft.“ In vielen Fällen sähen sich die Kliniken nicht der Lage, einen Arzt aus Personalmangel für diesen Transport abzustellen.
Er schlägt vor, Checklisten zu erarbeiten, die in Zusammenarbeit mit Kliniken, den Rettungsdienstträgern und den Leitstellen entwickelt werden. Dort soll festgestellt werden, ob tatsächlich ein Notarzt immer den Transport begleiten muss. Der Kreis Mettmann, so Köster, hat mit den Leistungserbringern für die Notarztgestellung (je nach Standort die Krankenhäuser oder die Notarztbörse) Regelungen getroffen für die Gestellung weiterer Notärzte für Verlegungstransporte (zum Teil als zusätzlichen Rufdienst), die weniger zeitkritisch sind. Dies entlaste den Primärnotarzt von solchen Verlegungsfahrten. Die Festlegung der Dringlichkeit liege dabei im Ermessen des jeweils behandelnden, verlegenden Krankenhauses.
Derzeit untersucht ein Gutachter, ob der Notarztdienst im Kreis noch bedarfsgerecht ist, oder ob nachgebessert werden müsse, sagte Köster. Eine Entscheidung stehe noch aus. Möglicherweise gibt es eine Kooperation mit dem Kreis Neuss, sagt Tetard. Aber: Die Notarztversorgung im Kreis Mettmann sei derzeit gewährleistet, sagt Köster.