Mehr Rentner erhalten Grundsicherung

Gewerkschaft NGG schlägt Alarm. Lage könnte sich noch verschärfen. Politik in der Pflicht.

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Mettmann. Die Zahl der Menschen, die im Kreis Mettmann neben ihrer Rente auf Grundsicherung angewiesen sind, ist in den vergangenen zehn Jahren um 51 Prozent gestiegen. 5 736 Bezieher von „Alters-Hartz-IV“ zählte der Kreis zuletzt. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG bezieht sich hierbei auf Angaben des Statistischen Landesamts.

Torsten Gebehart, NGG

NGG-Geschäftsführer Torsten Gebehart nennt die Zahlen einen „Weckruf“ und fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. „Zwar ist die Rentenkasse so gut gefüllt wie lange nicht, aber Geringverdiener profitieren kaum von der nächsten Erhöhung“, so Gebehart. Gerade Frauen und Alleinerziehenden bleibe trotz vieler Arbeitsjahre der Gang zum Sozialamt nicht erspart. Verschärfen dürfte sich die Lage in den nächsten zwei Jahrzehnten: Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung wird das Armutsrisiko besonders für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er- und 1960er-Jahre ansteigen — von aktuell 15 auf 20 Prozent im Jahr 2036. Als armutsgefährdet gilt ein Rentner, dessen Netto-Einkommen unter 958 Euro monatlich liegt.

Die NGG Düsseldorf-Wuppertal plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. „Das Rentenniveau — also der Anteil der Rente am Netto-Verdienst — muss stabilisiert werden. Im Moment sind es 48 Prozent — langfristig sollten wir eher auf 50 Prozent kommen“, sagt Gewerkschafter Gebehart. Die Politik müsse dringend handeln: Denn die Bundesregierung geht in ihrem Rentenversicherungsbericht von einem Absinken des Rentenniveaus auf 44,6 Prozent bis zum Jahr 2031 aus.

„Enorm wichtig ist aber die betriebliche Altersvorsorge. Sie ist ein großer Schutz gegen Altersarmut — wenn sie fest im Tarifvertrag verankert ist“, betont Gebehart. So hat die NGG tarifliche Zusatzrenten in der Süßwaren- und Getränkeherstellung durchgesetzt. Ab Januar gilt: Betriebsrenten dürfen nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ein neues Gesetz garantiert Freibeträge. „Damit haben Kellnerinnen und Bäcker im Ruhestand mehr in der Tasche — vorausgesetzt, im Betrieb gilt ein tariflicher Altersvorsorgevertrag“, so Gebehart. Das wolle die NGG im kommenden Jahr vorantreiben. Red