Finanzen im Kreis Mettmann Abgabefrist für Grundsteuererklärung naht heran

Kreis Mettmann · (Red/am) Für viele ist es lästig und ein echter Kampf, doch es ist unvermeidlich: die Feststellungserklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer. Die Abgabefrist rückt immer näher. Spätestens am 31. Oktober müssen Haus- und Wohnungseigentümer ihre Angaben beim Finanzamt eingereicht haben.

Die Grundsteuererklärung muss von Grundbesitzern bis Ende Oktober beim Finanzamt eingehen.

Foto: Verband Wohneigentum Nordrhein-Westfalen

Die Finanzämter im Kreis bieten aber zahlreiche Hilfsangebote, um durch den Bürokratendschungel durchsteigen zu können.

Praktische Hinweise

„Die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen, ist unsere digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de“, erklärt Kornelia Oletic, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann. Hier gibt es Erklär-Videos, ausführliche Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind.

Digital abgeben

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist über das Online-Finanzamt Elster unter
www.elster.de möglich. Ein Vorteil der Abgabe ist die digitale Endkontrolle, die die fertige Erklärung auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Was vielen nicht bewusst ist: Sie brauchen keinen eigenen Elster-Zugang, sondern können auch den von nahen Angehörigen, etwa den der Kinder, nutzen. Dieser kann auch genutzt werden, sollten Tochter oder Sohn bereits die eigene Feststellungserklärung über dieses Konto abgegeben haben, so Oletic.

Aktenzeichen angeben

Für die Feststellungserklärung wird das Aktenzeichen benötigt. Das ist im individuellen Informationsschreiben vom Finanzamt zu finden. Das Aktenzeichen ist als Erstes in der Erklärung anzugeben.

Anteil eintragen

Im Hauptvordruck (auch GW-1 genannt) der Feststellungserklärung ist in Zeile 11 der Anteil, der zur wirtschaftlichen Einheit gehört, mit Zähler und Nenner einzutragen. „Eigentümer tragen hier den Anteil ein, zu dem das Flurstück ihrem Grundstück zuzuordnen ist“, erklärt Oletic. „Bei einem Einfamilienhaus gehört meist das gesamte Flurstück zum Grundstück und es ist als Zähler ‚1‘ und als Nenner ‚1‘ anzugeben. Dass das Grundstück zum Beispiel Ehegatten jeweils zur Hälfte gehört, ist erst später bei den Informationen zu den Eigentümern anzugeben.“ Bei Eigentumswohnungen ist in der Zeile 11 der Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einzutragen. Dieser ist zum Beispiel im Kaufvertrag oder in der Teilungserklärung zu finden. Erklär-Video unter:

Angaben zu Eigentumswohnungen

Eigentümer müssen nur die Daten zu ihrem Anteil am Gemeinschaftseigentum und ihrer eigenen Wohnung und, falls vorhanden, den zugehörigen Garagenstellplatz eintragen.

Aufforderung zur Abgabe

„Grundsätzlich gilt, dass für jeden Grundbesitz eine Erklärung abzugeben ist – unabhängig davon, ob man ein Infoschreiben erhalten hat oder nicht“, erklärt Oletic. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann im Grundsteuerportal die Daten abfragen.

Grundsteuer-Hotline

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann unter 0211 38041959 von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar. „Die meisten Anliegen können wir bereits am Telefon klären“, ermuntert Oletic.

Möglichkeiten der Abgabe

Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit Elster. www.elster.de. Auch über andere Software-Anbieter ist eine Abgabe online möglich.

Wenn die Online-Abgabe
nicht möglich ist:

Papier-Vordrucke gibt es im Finanzamt. Die Vordrucke können ausgefüllt dort abgegeben werden.

Unterstützung

Ausführliche Infos, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für Elster und Erklär-Videos gibt es online unter www.grundsteuer.nrw.de oder auf dem YouTube-Kanal der Finanzverwaltung NRW. Die Hotline vom Finanzamt Düsseldorf-Mettmann ist telefonisch erreichbar unter 0211/38041959.