Steuer in Mettmann Finanzamt beginnt die Arbeit an der Einkommensteuer 2023

Mettmann · Was zur Einkommenssteuererklärung motivieren könnte: Zahlreiche Freibeträge wurden angehoben.

Das Finanzamt Mettmann rät zur Online-Steuererklärung.

Foto: dpa/Marijan Murat

(Red/dne) Im Finanzamt Düsseldorf-Mettmann ist die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2023 gestartet. Leiterin Jutta Kieseler-Thanscheidt weist auf wichtige Änderungen hin.

Grundfreibetrag

Dieser steigt demnach um 561 Euro auf 10 908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Auch Eltern bekommen mehr Unterstützung vom Staat.

Kinderfreibetrag

Dieser steigt auf 4476 Euro pro Elternteil. Werden Vater und Mutter gemeinsam veranlagt, liegt der Freibetrag bei 8952 Euro. Voraussetzung ist allerdings erstmals, dass die persönliche Identifikationsnummer des Kindes auf der Anlage Kind angegeben ist. Alleinerziehende bekommen einen um 252 Euro höheren Entlastungsbetrag von 4260 Euro pro Jahr. Diese Erhöhung gilt für das erste Kind. Allen weiteren zum Haushalt gehörenden Kindern stehen unverändert 240 Euro pro Jahr zu. Auch der Ausbildungsfreibetrag wird angehoben – von bislang 924 Euro auf nunmehr 1200 Euro.

Ehrenamt

Wer sich als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein engagiert oder Vorträge an der Volkshochschule hält, darf bis zu 3000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Für alle übrigen ehrenamtlichen Tätigkeiten fallen bis zu einer Höhe von 840 Euro pro Jahr keine Steuern und Sozialabgaben an.

Sparer-Pauschbetrag

Damit werden Ausgaben mit Erträgen aus Kapitalvermögen wie etwa Zinsen oder Dividenden pauschal abgegolten. Der Sparer-Pauschbetrag liegt nunmehr bei 1000 Euro pro Person. Bei zusammen veranlagten Eheleuten oder Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Pauschbetrag von 2000 Euro gewährt.

Homeoffice

Seit dem vergangenen Jahr können Bürger für bis zu 210 statt bisher 120 Tage eine Tagespauschale (bisher Homeoffice-Pauschale) geltend machen. Pro Kalendertag kann ein pauschaler Betrag von sechs Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Der Jahreshöchstbetrag liegt bei 1260 Euro.

Altersvorsorge

Diese können vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für Beitragszahlungen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, und zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sogenannte Rürup-Verträge).

Finanzamtsleiterin Jutta Kieseler-Thanscheidt rät dazu, die Steuererklärung digital über die Software Elster abzugeben. Belege seien erst nach Aufforderung einzureichen – als Kopien, niemals die Originale. Wer persönlich Fragen mit dem Finanzamt klären möchte, kann dazu online unter www.finanzamtstermine.nrw.de Termine buchen.

(dne)