Finanzen in Mettmann Haushaltsentwurf 2023 liegt für Bürger aus

Mettmann · Einwände und Anregungen zum Haushaltsentwurf für 2023? Diese können Bürger jetzt bei der Stadt einreichen. Die Frist dafür läuft am 30. Januar 2023 ab.

Bürger können zum Haushalt 2023 beitragen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(von) Noch bis zum 30. Januar 2023 können Bürger Einsprüche gegen den Haushaltsentwurf für 2023 einlegen. Darauf hat die Stadtverwaltung im Amtsblatt hingewiesen. Die „Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung für das Jahr 2023“, wie es in korrektem Amtsdeutsch heißt, erfolgt zur Einsichtnahme für jedermann im Rathaus, genauer: in Zimmer 106 an der Neanderstraße 85. Dort ist die Papierversion montags bis mittwochs, 9 bis 15.30 Uhr, donnerstags 9 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr anzuschauen. Zudem lässt sich der Haushaltsentwurf digital über das Ratsinformationssystem auf der städtischen Webseite aufrufen (mettmann.more-rubin1.de/).

Bekanntermaßen ist es um die Haushaltskasse der Stadt nicht gut bestellt. Oder wie es in einem Schreiben des Landrats an die Verwaltungsspitze vom April des vergangenen Jahres heißt: „Die Haushaltssituation der Stadt Mettmann stellt sich unverändert als äußerst angespannt dar“, eine hochdefizitäre Ergebnissituation sei zu verzeichnen – die eingeplanten Defizite der Jahre 2022 bis 2025 summieren sich für die Stadt Mettmann auf insgesamt etwa 15,6 Mio Euro und werden den städtischen Eigenkapitalbestand der sogenannten Allgemeinen Rücklage in erheblichem Umfang reduzieren. „Umso bedeutender ist es, dass die Finanzverantwortlichen aus Politik und Verwaltung der offenbaren, hochdefizitären Entwicklung nunmehr entschlossen entgegentreten und tatsächliche, spürbare Konsolidierungserfolge für die nachfolgenden Haushalte erzielen.“ Ansonsten droht das Abrutschen in den Zustand der sogenannten pflichtigen Haushaltssicherung – um dies zu vermeiden, können Bürger sich mit Kritik, Ideen, Konzepten und Vorschlägen einbringen. „Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen können Einwohner oder Abgabenpflichtige bis zum 30. Januar 2023 Einwendungen erheben“, heißt es offiziell. Die Einwendungen sind bei der Bürgermeisterin der Stadt Mettmann, Amt für Finanzmanagement, Rathaus, Neanderstraße 85, Zimmer 106, 40822 Mettmann, schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu geben.