Mettmann: Junge überrollt - Prozess gegen Gabelstapelfahrer

Mettmann. Vor dem Amtsgericht Mettmann muss sich seit Mittwoch ein Gabelstapelfahrer verantworten. Ihm wird der Tod eines kleinen Jungen im Juni 2008 zur Last gelegt.

Der damals 29-jährige Mann hatte den Dreijährigen in der einsitzigen und an einer Seite nur mit einer Plane gesicherten Fahrerkabine seines Gabelstaplers auf dem Gelände eines Getränkemarktes an der Straße Am Kolben mitgenommen. Die Mutter hatte ihrem Sohn die Fahrt erlaubt. Das Kind war heruntergefallen, war von dem Fahrzeug überrollt worden und noch an der Unglückstelle gestorben.

Dem Mann wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Er soll damals unter Alkoholeinfluss gestanden haben. Weil der Fahrer zudem keine Fahrerlaubnis für den Stapler besaß, ist der Besitzer des Getränkemarktes ebenfalls angeklagt.