Interessenten gesucht Stadt Mettmann sucht eine neue Schiedsperson

Mettmann · Schiedsleute sind als so genanntes Organ der Rechtspflege so etwas wie Moderatoren in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten.

ARCHIV - 15.07.2014, Nordrhein-Westfalen, Duisburg:  Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht im Raum eines Richters des Landgerichts neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. (zu dpa: "NRW soll Top-Justizstandort für Wirtschaftsstreitigkeiten werden" vom 28.03.2018) Foto: Volker Hartmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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. (Red) Die Kreisstadt Mettmann sucht zum 28. Juli 2021 für den Schiedsamtsbezirk Mettmann-Nord eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann. Zu den Aufgaben einer Schiedsperson gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten sowie bei Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, als Mediator zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden über einen Vergleich wieder herzustellen.

Dabei können viele Bereiche betroffen sein, zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Nicht-Beachtung der Hausordnung, Schmerzensgeld- und sonstige Schadensersatzansprüche, aber auch Fälle leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Bei einer Schlichtung gibt es keine Gewinner und keine Verlierer, es werden festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten aufgebrochen und gemeinsam eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung erarbeitet. Wer sich für die Aufgabe interessiert, muss gemäß § 2 Schiedsamtsgesetz NRW nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, darf nicht unter Betreuung stehen, muss zwischen 30 und 70 Jahren alt sein, in dem Schiedsamtsbezirk seinen Wohnsitz haben und nicht auf gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein.

Ferner sollte die Schiedsperson fähig sein, den streitbefangenen Parteien geduldig, sachlich, vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen, ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen besitzen und über die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit verfügen.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsstelle in und außerhalb der Schlichtungsverhandlungen stets unparteiisch sein und ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Die getroffenen Vereinbarungen, etwa Vergleich oder Anerkenntnis, müssen schriftlich so formuliert werden, dass der Wille der Parteien unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird.

 Neben der Übernahme der Sachkosten erhält die Schiedsperson eine jährliche Entschädigung von 600 Euro.

Infos unter Telefon 02104/980154.

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