Haushalt in Mettmann ZSM kritisiert Etatentwurf

Mettmann · Die Wählergemeinschaft Zur Sache! Mettmann fordert grundlegende Überarbeitung.

Wurde im Entwurf vergessen: die Interimsfeuerwache Willettstraße.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(dne) Mit einer umfangreichen und grundsätzlichen Kritik am Haushaltsentwurf für 2023 hat sich die Wählergemeinschaft „Zur Sache! Mettmann“ (ZSM) zu Wort gemeldet. Der jetzige Entwurf verstößt nach Ansicht von ZSM gegen geltende Gesetze und müsse komplett überarbeitet werden. Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer seien auf Grundlage dieses „Zahlenwerks“ nicht vertretbar.

Gleich der erste Kritikpunkt beschäftigt sich mit den Großinvestitionen, die in Mettmann ins Haus stehen. Damit sind der Neubau der Feuerwache, der Neubau einer Gesamtschule, aber auch der Neubau einer Kindertagesstätte und die Renovierung des Hallenbads gemeint. Laut ZSM sind im Haushaltsentwurf 2023 Investitionen von 43,2 Millionen Euro geplant, von denen 37,2 Millionen Euro auf Auszahlungen für Baumaßnahmen entfallen.

Daneben seien für das Haushaltsjahr 2024 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 47 Millionen Euro und für 2025 Verpflichtungsermächtigungen von 50,5 Millionen Euro geplant. Diese 97,5 Millionen Euro verstießen gegen den Paragraphen 13 der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW, weil für die entsprechenden Baumaßnahmen weder Baupläne, Kostenberechnungen und weitere grundsätzliche Erläuterungen vorlägen. Dasselbe gelte für den Neubau der Feuerwache, den Neubau der Gesamtschule und den einer Kita mit sechs Gruppen.

Falsches Jahr für Fertigstellung von Bauvorhaben genannt

Regina Lenz von ZSM kritisiert, dass laut dem Haushalt der Bau von Feuerwache und Gesamtschule bereits 2025 abgeschlossen sei; tatsächlich sei mit der Fertigstellung nicht vor den Jahren 2030/2032 zu rechnen. ZSM fordert deshalb bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen im Haushalt 2023, 30 von 37 Millionen Euro zu streichen. Die Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und 2025 seien komplett zu streichen, weil grundlegende gesetzliche Voraussetzungen nicht vorlägen. ZSM: „Eine Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen würde gegen geltendes Recht verstoßen.“

In einem weiteren Kritikpunkt bemängelt ZSM, dass die Personalaufwendungen insgesamt zu hoch angesetzt seien. Bereits in den Jahren 2019 (-0,5 Millionen Euro) und 2020 (-5,2 Millionen Euro) sei diese Haushaltsposition deutlich höher angesetzt gewesen, als sie später ausgeschöpft wurde.

Ähnliche Abweichungen gebe es laut ZSM bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Auch diese würden insgesamt zu hoch angesetzt. Eine realistische Kalkulation würde sofort zu einer deutlichen Entlastung des Haushalts führen, schreibt die Wählergemeinschaft. Daneben listet ZSM eine ganze Reihe von Fehlern im Detail. Erst eine ordnungsgemäße Abbildung der Realität lasse Rückschlüsse auf die tatsächliche Entwicklung des Mettmanner Haushalts zu.