Mettmanner Spielhallen müssen schließen

Eine neues Gesetz wirbelt die Glücksspielwelt durcheinander. Klagen blieben erfolglos.

Foto: D. Janicki

Mettmann/Erkrath. Den Traum vom sorgenlos machenden Jackpot durch die Einnahme von Vergnügungssteuern haben weder Mettmann noch Erkrath in den vergangenen 20 Jahren geträumt. Dazu gibt es mit fünf Spielhallen in Mettmann und vier in Erkrath einfach zu wenig Arenen für vermeintliche Glücksritter in diesen Städten. Die seit Jahren bestehenden Daddel-Läden haben die Zahl ihrer Geldspielgeräte nach Angaben der Landeskoordinierungsstelle Glückspielsucht deutlich erhöht. Im Vergleich zu 1998 haben sich die Glückspieleinnahmen in Mettmann auf 1,6 Millionen pro Jahr verdreifacht, in Erkrath im selben Zeitraum auf 1,4 Millionen Euro mehr als vervierfacht.

Doch wenn die Kämmerer zusammenkratzen mussten, was geht, dann waren eben auch fünfstellige Mehreinnahmen durch eine höhere Besteuerung von Geldautomaten in den sogenannten Casinos und in Gaststätten gern genommen. Und sorgten für weit weniger öffentlichen Zorn als höhere Hunde- oder Grunderwerbssteuern. Zum 1. Dezember werden die Karten für die Spielhallen neu gemischt: Dann gilt ein neuer Glückspielstaatsvertrag. Und der sorgt unter den Betreibern für mächtig Ärger. In Mettmann gibt es fünf Spielhallen, darunter eine Mehrfachspielhalle. In dem Gebäude am Benninghofer Weg sind insgesamt vier Spielhallen untergebracht. Eine sechste Spielhalle wird an der Johannes-Flintrop-Straße gebaut. Problem: Die meisten Spielhallen können den künftig gesetzlich vorgeschrieben Mindestabstand von 350 Metern nicht einhalten. Drei Spielhallen in der Mehrfachspielhalle am Benninghofer Weg müssen geschlossen werden, weil Mehrfachkonzessionen nicht erlaubt sind. Dagegen hatte der Betreiber geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Der Betreiber war in Berufung gegangen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.

Dagegen rotiert die Glückspielbranche schneller als die Zahlenwalzen in den Daddelkisten. Denn ein Abstandsgebot von 350 Metern zum nächsten Automaten stellt zwei von drei bisher vergebenen Konzessionen zur Disposition. An der Bismarckstraße in Mettmann gibt es solch eine künftig verbotene Nähe zweier Spielhallen.

In Erkrath hat sich die Stadt just ein neues Konzept zu Spielhallen und Wettbüros gegeben. Dort liegen die Vergnügungsstätten weit auseinander. In Alt-Erkrath gegenüber dem Rathaus, in Unterfeldhaus am Neuenhausplatz, in Hochdahl am Bahnhof und an der Professor-Sudhoff-Straße. Just hatte sich der Kämmerer über 50 000 Euro Mehreinnahme aus einer Erhöhung der Vergnügungssteuer gefreut. Und schien auf den Geschmack gekommen. In den Gewerbegebieten Unterfeldhaus, Am Steinhof an der Gruitener Straße sowie an der Schimmelbuschstraße sollten neue Spielhallen entstehen dürfen. Da der neue Glückspielstaatsvertrag seit 2012 dräut, wäre es verwunderlich, wenn die Stadt die neuen, strengeren Regeln nicht auf dem Schirm gehabt hätte.