Nächtliche Heuernte nervt die Anwohner
Ein Landwirt brachte in Mettmann-Süd die Bürger bis 2.30 Uhr um ihre Nachtruhe.
Mettmann. Ein Landwirt aus einer Nachbargemeinde hatte am späten Mittwochabend damit begonnen, auf einer Wiese am Hellenbrucher Bach in Mettmann-Süd Heu einzusammeln und teilweise zu pressen. Die Arbeiten zogen sich bis 2.30 Uhr hin. Die Anwohner wurden mehrfach aus dem Schlaf geschreckt, da der Traktor und die Maschinen Lärm erzeugten. Als ein Anwohner kurz nach 2 Uhr die Polizei informierte, erhielt er zunächst die Auskunft, man werde sich darum kümmern und die Arbeiten stoppen. Kurze Zeit später meldete sich eine Polizistin und teilte mit, dass der Landwirt bis 3 Uhr auf dem Feld arbeiten könne, da das Wetter umschlage und er das Heu trocken einsammeln müsse. Wenn der Landwirt auch nach 3 Uhr noch arbeite, sollte sich der Anwohner noch einmal bei der Polizei melden. Gegen 2.30 Uhr stoppten dann die Arbeiten.
Laut Ortslandwirt Johannes Kicher seien nächtliche Erntearbeiten auf dem Feld oder der Wiese in einer solchen Ausnahmesituation möglich, doch es sei „ungeschickt“, in der Nähe von Wohnsiedlungen nachts durchzuarbeiten. Der Landwirt, so Anwohner, hätte ja nicht um Mitternacht, sondern früher mit den Arbeiten beginnen können. Nach Rücksprache mit dem besagten Landwirt, teilte Kircher mit, dass er (der Landwirt) die Arbeiten (Heu pressen und sammeln) schlicht vergessen habe. Übrigens kein Einzelfall: Im vergangenen Jahr hatte ein Landwirt bis nachts um 3 Uhr am Gruitener Weg seinen Mais geerntet und die Anwohner in Mettmann-Süd um ihren Schlaf gebracht. Erst die alarmierte Polizei stoppte die nächtliche Ruhestörung. Es wäre sicherlich möglich gewesen, den Mais zu einem früheren Zeitpunkt und tagsüber zu ernten, so wie es Landwirte in der Umgebung getan haben.
Landwirte, die zwischen 23 und 5 Uhr auf dem Feld arbeiten, müssen eine Ausnahmegenehmigung einholen. Denn dann herrscht Nachtruhe nach dem Immissionsschutzgesetz. Es ist möglich, dass die Nachtruhe für unaufschiebbare landwirtschaftliche Arbeiten verkürzt wird. Dann können die Landwirte noch länger die Höchstwerte der TA Lärm für tagsüber nutzen.
Eine Ausnahmegenehmigung für diesen Fall hatte der Landwirt nach Auskunft des städtischen Pressesprechers Thomas Lekies bei der Ordnungsbehörde der Stadt Mettmann nicht gestellt. Auch beim Kreis Mettmann wurde kein Antrag gestellt. Die Arbeiten nach 23 Uhr waren also unzulässig und die Polizei hätte einschreiten müssen. Eine „3-Uhr-Regelung“, so wie von der Polizistin beschrieben, gab es nicht.
Ortslandwirt Johannes Kircher bittet trotz dieses Vorkommnisses die Bewohner in den nächsten Wochen um Verständnis, falls die Erntearbeiten längere Zeit in Anspruch nehmen dauern. Die Anwohner hoffen indes, dass sie nicht bis 2.30 Uhr dauern.